https://www.aerzteblatt.de berichtet:
Die Diskussionen über die Terminvergabe in der ambulanten Versorgung in Deutschland sind komplex und umstritten. Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) hat Vorschläge gemacht, um die Terminvergabe zentral zu regeln, indem ein bundeseinheitliches und tagesaktuelles Verzeichnis zu Sprechzeiten, ärztlichen Schwerpunkten und Weiterbildungen erstellt werden soll. Dieses Verzeichnis würde von den Vertragsärzten als Basis für die digitale Terminvereinbarung genutzt werden. Ähnliche Ideen finden sich im Regierungsentwurf für das Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG), das KBV und GKV-SV Anforderungen an digitale Terminbuchungsplattformen festlegen soll.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) haben jedoch starke Bedenken gegen diese Pläne geäußert. Sie betonen, dass die Terminvergabe in den Händen der ärztlichen Selbstverwaltung bleiben sollte und dass private Dienstleister jeglichen Verdacht der Terminvergabe unter wirtschaftlichen oder anderen interessengesteuerten Aspekten auszuräumen haben. Die KBV und die KVen argumentieren, dass sie bereits eine leistungsfähige Software für die Terminvermittlung zur Verfügung stellen und dass die Grundidee einer einheitlichen Terminvergabe richtig ist, aber dass die Niedergelassenen in einigen Punkten Unterstützung vom Gesetzgeber benötigen, wie z.B. verpflichtende Vorgaben und Schnittstellen für die Softwareanbieter der Praxisverwaltungssysteme (PVS).
Zudem kritisiert die KBV, dass der Gesetzentwurf die Überwachung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen der Portalanbieter auf die KBV verpflichtet, was sie als unzumutbar ansieht. Die Finanzierungsfrage sei ebenfalls noch ungeklärt und dürfe nicht auf die Niedergelassenen abgewälzt werden.
Der Hartmannbund und der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU) haben ebenfalls starke Bedenken geäußert. Der Hartmannbund warnt vor einer schleichenden Überführung der Terminvergabe in eine „Kassen-Leistung“ und betont, dass die Vergabe von Terminen mit Hilfe von Digitalisierung und KI im Kern in den Händen der ärztlichen Selbstverwaltung stattfinden sollte. Der BVOU warnt vor einer Verschärfung des Wartens auf Facharzttermine und einer ungesteuerten Belegung von fachärztlichen Kapazitäten durch ein zentralisiertes System. Er kritisiert auch die hohen No-Show- und Ärztehopping-Raten bei digital vereinbarten Termine und befürchtet, dass chronisch kranke Patienten durch ein solches System benachteiligt werden könnten.
Insgesamt zeigt sich, dass die Ärzteschaft und die Kassenärztlichen Vereinigungen starke Bedenken gegen zentralisierte Terminvergabepläne haben und betonen, dass die ärztliche Freiberuflichkeit und die persönliche Arzt-Patienten-Beziehung geschützt werden müssen.
Mehr dazu auf: https://www.aerzteblatt.de Ärzteschaft stellt sich gegen Terminvergabepläne der Krankenkassen – Deutsches Ärzteblatt