https://ostechnik.de berichtet:
Der GKV-Spitzenverband hat im neuen Mehrkostenbericht erneut gefordert, dass Leistungserbringer gesetzlich dazu verpflichtet werden, die Gründe für Mehrkosten anzugeben, die Versicherte für ihre Hilfsmittelversorgungen bezahlen. Der GKV-Spitzenverband stellte fest, dass 80 Prozent der Hilfsmittelversorgungen ohne Mehrkosten erfolgen und die Quote damit seit Jahren nahezu unverändert ist. Die Mehrkosten bei Sanitätshäusern liegen nahezu alle unter 5 Prozent der Gesamtsumme aller Mehrkosten. WvD kritisiert die Forderungen nach zusätzlichen Begründungspflichten für Mehrkostenvereinbarungen als überbordende Bürokratie. Ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Helge Sodan bestätigt, dass diese Forderungen einen unzulässigen Eingriff in die Privatautonomie der Versicherten darstellen und die Kompetenzen des GKV-Spitzenverbandes überschreiten.
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