https://app.handelsblatt.com berichtet:
PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther hat sich in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf der Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2025 kritisch zu den geplanten Änderungen der Jahresarbeitsentgeltgrenze geäußert. Diese Grenze, die die Versicherungspflichtgrenze zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) bestimmt, soll auf 73.800 Euro im Jahr 2025 ansteigen (2024: 69.300 Euro). Reuther argumentiert, dass diese Erhöhung die Wahlfreiheit von Millionen Arbeitnehmern beeinträchtigen und den Wettbewerb zwischen GKV und PKV weiter verzerren würde. Reuther befürchtet, dass diese Entwicklung zu einer „Arbeitnehmer-Bürgerversicherung“ führen könnte, was die Wahlfreiheit der Verbraucher einschränken würde. Er plädiert dafür, die Versicherungspflichtgrenze auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze zu senken, um den Wettbewerb zwischen den beiden Versicherungssystemen zu erhalten. Dies sei notwendig, um ein leistungsstarkes Gesundheitssystem zu gewährleisten und einen ressourceneffizienten Einsatz für das bestmögliche Versorgungsangebot zu garantieren. Die PKV leistet dabei einen entscheidenden Beitrag, indem sie mit ihrer kapitalgedeckten Vorsorge zusätzliche finanzielle Stabilität und eine generationengerechte Finanzierung bietet, von der auch gesetzlich Versicherte profitieren. Reuther betont, dass die PKV bis Ende 2002 eine identische Versicherungspflichtgrenze mit der Beitragsbemessungsgrenze hatte, die jedoch zur Jahreswende 2002/2003 voneinander entkoppelt und überproportional erhöht wurde. Dies habe den Wettbewerb zwischen den beiden Versicherungssystemen stetig beschnitten und die Grenzwerte auseinandergetrieben. Zusammengefasst argumentiert Reuther, dass die Politik die Versicherungspflichtgrenze senken sollte, um die Wahlfreiheit der Verbraucher zu erhalten und den Wettbewerb zwischen GKV und PKV zu stärken, was für ein leistungsstarkes Gesundheitssystem unerlässlich ist.
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