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Der Vorstand des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) hat Prof. Dr. Rainer Schlegel mit Wirkung zum 1. November 2024 zum neuen Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung berufen. Der 66-jährige Jurist war von 2016 bis zu seiner Pensionierung im Februar dieses Jahres Präsident des Bundessozialgerichts. Zuvor diente er unter anderem als Abteilungsleiter im Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Prof. Dr. Schlegel folgt als PKV-Ombudsmann auf Heinz Lanfermann, der im Juni nach rund zehnjähriger Amtstätigkeit verstorben ist. Übergangsweise nimmt Dr. Wilhelm Schluckebier die Funktion als Streitschlichter für die Private Kranken- und Pflegeversicherung wahr.
Im vergangenen Jahr erreichten den PKV-Ombudsmann 5.415 Schlichtungsanträge, was gegenüber 6.429 Anträgen im Jahr 2022 eine Verringerung darstellt. Unter Berücksichtigung der über 40 Millionen Verträge in der Krankheitskostenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung, für die der Ombudsmann zuständig ist, liegt der Anteil der Fälle, in denen ein Schlichtungsverfahren zur Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten angestrebt wurde, bei rund 0,01 Prozent.
Die Schlichtungsstelle bietet Privatversicherten die Möglichkeit, Meinungsverschiedenheiten mit ihren Versicherungsunternehmen einvernehmlich außergerichtlich zu schlichten. Das Verfahren ist für die Versicherten kostenlos. Aufgabe des Ombudsmanns ist die außergerichtliche Schlichtung bei Streitigkeiten der Versicherten mit den Krankenversicherungsunternehmen sowie Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern. Der Ombudsmann soll in jedem Stadium des Verfahrens zwischen den Beteiligten vermitteln und möglichst eine Einigung erreichen.
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