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Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitales System, das medizinische Informationen von Versicherten speichert und über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg nutzbar macht. Hier sind die wichtigsten Aspekte der ePA:
- Zweck und Nutzung: Die ePA soll den Versicherten Informationen zu Befunden, Diagnosen, Therapiemaßnahmen und Behandlungsberichten bereitstellen. Diese Daten können von Ärzten, Krankenhäusern und anderen an der Versorgung beteiligten Einrichtungen einsehbar sein, um eine einrichtungs-, fach- und sektorenübergreifende Nutzung zu ermöglichen.
- Freiwilligkeit: Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Versicherte können eine ePA anfordern, aber auch widersprechen, sodass keine ePA für sie eingerichtet wird. Wenn bereits eine ePA angelegt wurde, kann der Widerspruch auch noch erhoben werden, und die Krankenkasse löscht alle bis dahin gespeicherten Daten.
- Inhalt: Die ePA kann Daten zu Befunden, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Früherkennungsuntersuchungen, Behandlungsberichten und anderen medizinischen Informationen enthalten. Sie kann auch Daten des elektronischen Medikationsplans, der elektronischen Patientenkurzakte und elektronischen Notfalldaten umfassen.
- Verantwortlichkeit: Die Krankenkassen, die eine ePA anbieten, sind für die Verarbeitung der Daten verantwortlich. Sie können Anbieter von ePA-Diensten als Auftragsverarbeiter beauftragen, um die Datenverarbeitung zu unterstützen.
- Zukunftsperspektiven: Ab 2025 wird die ePA für alle gesetzlich Versicherten bereitgestellt, sofern sie nicht widersprechen. Dies wird durch das Digital-Gesetz (DigiG) gefördert, das eine flächendeckendere Nutzung der ePA ermöglichen soll.
- Datenschutz: Die ePA wird mit strengen Datenschutzregeln umgesetzt. Versicherte haben das Recht, selbst zu bestimmen, welche Daten in der Akte gespeichert oder gelöscht werden sollen, und welchem Behandler sie ihre Daten zur Verfügung stellen wollen.
Mehr dazu auf:
Elektronische Patientenakte: Was Versicherte wissen müssen – DER SPIEGEL