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Die aktuelle Regelung zur telefonischen Krankschreibung ermöglicht es Patienten, sich ohne persönlichen Arztbesuch krank zu schreiben lassen, solange sie in der Arztpraxis bekannt sind und keine schweren Krankheitssymptome aufweisen. Diese Regelung wurde im Dezember 2023 wieder eingeführt, nachdem sie während der Corona-Pandemie als Maßnahme zur Entlastung der Arztpraxen und zur Reduzierung des Infektionsrisikos eingeführt und mehrmals verlängert wurde.
Die Voraussetzungen für eine telefonische Krankschreibung sind klar definiert: Der Patient muss in der Praxis bekannt sein und die Erkrankung muss keine schweren Symptome aufweisen. Die Krankschreibung ist maximal für fünf Kalendertage möglich. Bei länger andauernden Beschwerden oder stärkeren Symptomen müssen Patienten weiterhin in der Arztpraxis vorstellig werden.
Diese Regelung wurde politisch umstritten, da Bundesfinanzminister Christian Lindner die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung forderte. Er argumentierte, dass die Einführung dieser Maßnahme zu einem Anstieg des jährlichen Krankenstands geführt habe. Allerdings widersprechen Zahlen Lindners Aussage: Der Krankenstand in Deutschland stieg während der Corona-Pandemie stark an, aber seitdem nimmt er wieder ab. Im ersten Halbjahr 2024 belief sich der durchschnittliche Krankenstand auf rund 5,8 Prozent, was keine signifikante Zunahme zeigt.
Die Wiedereinführung der telefonischen Krankmeldung hat bislang nicht zu einem erneuten Anstieg der Krankmeldungen geführt. Sie bleibt eine praktische Lösung, um Arztpraxen zu entlasten und Patienten zu schützen, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
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