Gesetzliche Krankenversicherung

Sozialversicherung und Demokratie: Verfassungsrang gefordert

https://rsw.beck.de berichtet:

Der Bundesbeauftragte für die Sozialwahlen, Peter Weiß, fordert die Verankerung der Sozialversicherung in der Verfassung. Er möchte die Sozialversicherung „unter maßgeblicher Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu organisieren“ und fordert Verfassungsrang für die soziale Selbstverwaltung. Betroffen wären die Selbstverwaltungsgremien der bestehenden Anstalten oder Körperschaften des öffentlichen Rechts bei der Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung.

Weiß argumentiert, dass die Sozialversicherung in ihrer heutigen Form ohne Reformen keine Zukunft habe. Er betont die Notwendigkeit einer Stärkung der Demokratie und einer Stabilisierung der Sozialsysteme. Der Abschlussbericht zu den Sozialwahlen 2023 unterstreicht, dass die Beteiligung bei den jüngsten Sozialwahlen um fast acht Prozentpunkte gegenüber 2017 gesunken ist, obwohl rund 52 Millionen Menschen wahlberechtigt waren. Nur etwa 10 Millionen Menschen nahmen an den Sozialwahlen teil.

Weiß verlangt auch mehr Mitsprache für die Versicherten bei Leistungen und Beitragsgeld. Die Sozialwahlen sind ein wichtiger Bestandteil der deutschen Demokratie, bei denen die Mitglieder der Verwaltungsräte von gesetzlichen Krankenkassen sowie die Vertreterversammlungen der Unfall- und Rentenversicherungen gewählt werden. Die Autoren des Abschlussberichts sehen das Potenzial für „interessante Wahlkämpfe“ bei den Angelegenheiten der Sozialversicherung, da die Versicherten zwischen verschiedenen Leistungen und Beitragsgeldern wählen müssen, ohne dass dies bereits durch den Gesetzgeber entschieden ist.

Mehr dazu auf: https://rsw.beck.de Wahlbeauftragter: Soziale Selbstverwaltung ins Grundgesetz

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