Gesetzliche Krankenversicherung

Solidarprinzip der GKV: Finanzierung und Leistungsanspruch im Überblick

https://www.br.de berichtet:

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland basiert auf dem Solidarprinzip, das die Finanzierung und den Leistungsanspruch der Versicherten regelt. Hier sind die wesentlichen Punkte zusammengefasst:

  • Finanzierung: Die Beiträge für die GKV richten sich nach der individuellen finanziellen Leistungsfähigkeit des Versicherten, unabhängig von Alter, Geschlecht oder Gesundheitsstatus. Dies bedeutet, dass die Beitragshöhe auf das Bruttoarbeitseinkommen beschränkt ist und andere Einkunftsarten nicht berücksichtigt werden.
  • Leistungsanspruch: Der Anspruch auf medizinische Leistungen richtet sich nach dem Bedarfsprinzip, d.h. die Leistungen werden nach den medizinischen Erfordernissen bereitgestellt. Dies garantiert, dass alle Versicherten unabhängig von der Höhe ihrer Beiträge Zugang zu den gleichen Leistungen haben.
  • Familienversicherung: Nicht erwerbstätige Familienmitglieder (Ehegatten und Kinder) sind beitragsfrei mitversichert, was den Ausgleich zwischen kinderlosen und kinderreichen Familien (Familienlastausgleich) ergänzt.
  • Umlageverfahren: Die Ausgaben der GKV werden nach dem Umlageverfahren aufgebracht, was bedeutet, dass die Kosten eines Kalenderjahres durch die in diesem Jahr erzielten Einnahmen gedeckt werden müssen. Dies führt zu Nettozahler und Nettoempfängern im Laufe eines Jahres.
  • Sachleistungsprinzip: Der größte Teil der GKV-Leistungen wird nach dem Sachleistungsprinzip erbracht, bei dem die Leistungsanbieter ihre Vergütung direkt oder indirekt von den Krankenkassen erhalten, anstatt von den Patienten.
  • Kritik und Probleme: Die Umsetzung des Solidarprinzips in der GKV ist nicht vollständig, da es Einschränkungen gibt. Zum Beispiel können besserverdienende Arbeitnehmer, Beamte und Selbständige die gesetzliche Krankenversicherung verlassen und sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Zuzahlungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind ebenfalls üblich.
  • Diskussionen und Vorschläge: Die Diskussion um die Finanzierung der GKV und die Beitragspflicht für Mitversicherte ist aktuell. Einige Vorschläge, wie z.B. von „PeeGee“, sehen vor, dass Mitversicherte einen symbolischen Beitrag zahlen sollten, um die Last der Beitragszahler zu entlasten. Diese Vorschläge würden jedoch zu höheren Beiträgen für Mitversicherte führen und die Finanzierungslücke nicht vollständig schließen.
  • Steuerzuschuss: Der Bund finanziert die GKV seit 2004 mit Steuermitteln, um die Unterdeckung bei Bürgergeld-Empfängern zu kompensieren. Dieser Zuschuss betrug zunächst eine Milliarde Euro und ist heute auf 14,5 Milliarden Euro angestiegen.

Mehr dazu auf: https://www.br.de
Kassenbeiträge: Wer wird mitfinanziert – und was macht das aus? – Bayerischer Rundfunk

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne.

verticus Finanzmanagement AG
Ihr verticus Partner:

verticus Finanzmanagement AG

Daimlerstraße 30
50170 Kerpen
00492273 591 40 00
website@verticus.de

Ihr Weg zu uns:

Email
website
facebook
Telefon
APP
To top