Gesetzliche Krankenversicherung

Richtlinien und Ausnahmen: Wann Ärzte Patienten ablehnen dürfen

Süddeutsche Zeitung berichtet:

Der Artikel diskutiert die rechtlichen und ethischen Aspekte, wann Ärzte Patienten ablehnen dürfen. Hier sind die Hauptpunkte zusammengefasst:

  • Grundsätzliche Behandlungspflicht:
    • In Deutschland gibt es keine grundsätzliche ärztliche Behandlungspflicht. Ärzte können Patienten ablehnen, solange es keine Notfallsituation gibt.
  • Privat abrechnende Ärzte vs. Kassenärzte:
    • Privat abrechnende Ärzte haben die Freiheit, Patienten abzulehnen, solange keine Notfallsituation vorliegt.
    • Kassenärzte hingegen sind grundsätzlich zur Behandlung gesetzlich versicherter Patienten verpflichtet, es sei denn, es liegen triftige Gründe vor, wie Überlastung oder ein gestörtes Vertrauensverhältnis.
  • Gründe für die Ablehnung:
    • Überlastung der Arztpraxis: Wenn eine Praxis bereits voll ist und die Versorgung der bestehenden Patienten nicht mehr gewährleistet werden kann, darf sie neue Patienten ablehnen.
    • Fachliche Gründe: Die Behandlung muss dem Fachgebiet des Arztes entsprechen. Wenn dies nicht der Fall ist, kann die Praxis den Patienten an einen Fachmann verweisen.
    • Persönliche Gründe: Ein gestörtes Vertrauensverhältnis, wie wiederholte Missachtung ärztlicher Anordnungen, Beleidigungen, Bedrohungen oder sittenwidrige Verhaltensweisen, rechtfertigen die Ablehnung einer Behandlung.
    • Behandlungsmethoden: Unwirtschaftliche oder nicht indizierte Behandlungsmethoden können abgelehnt werden.
  • Notfallsituationen:
    • Liegt ein Notfall vor, muss der Arzt behandeln, auch wenn dies gegen die üblichen Behandlungspflichten verstößt. Eine Ablehnung in einer Notfallsituation kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
  • Rechtliche Konsequenzen:
    • Bei einer Ablehnung von Patienten müssen Ärzte eine gründliche Dokumentation führen, um im Streitfall Nachweise liefern zu können.
    • Eine klare und empathische Kommunikation kann Missverständnisse vermeiden und das Vertrauensverhältnis erhalten.
  • Behandlung von Kassenpatienten:
    • Kassenärzte müssen in der Regel eine Behandlungspflicht einhalten, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor, die eine Behandlung unmöglich machen.
    • In solchen Fällen werden Patienten an eine andere Praxis verwiesen, die sie behandeln kann.

Insgesamt gibt es klare rechtliche Vorgaben, wann eine Behandlungspflicht besteht und wann Patienten abgelehnt werden dürfen. Die Entscheidung, ob eine Behandlung verweigert wird, hängt von den spezifischen Umständen und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab.

Mehr dazu auf: 7 Fragen im Check – Patienten ablehnen, plötzlich schließen: Dürfen Ärzte das? – Gesundheit – SZ.de

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