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Die Krankenhausreform in Deutschland zielt darauf ab, die Versorgungsqualität zu verbessern und die flächendeckende medizinische Versorgung, insbesondere in ländlichen Räumen, zu stärken. Das heutige Finanzierungssystem für Krankenhäuser führt zu Fehlanreizen, gefährdet die Versorgung in ländlichen Gebieten und belastet das Personal. Um diese Probleme zu lösen, hat die Ampelkoalition eine Reform der Krankenhausfinanzierung vereinbart.
Der Bundestag diskutiert einen Gesetzentwurf, der darauf abzielt, die Finanzierung bedarfsnotwendiger Krankenhäuser verlässlicher zu machen und den ökonomischen Druck auf das Personal zu verringern. Ziele der Reform sind:
- Stärkung der Versorgung in ländlichen Räumen: Kleine bedarfsnotwendige Krankenhäuser in ländlichen Regionen sollen erhalten und in ihrer wichtigen Rolle gestärkt werden.
- Bessere Versorgungsqualität: Krankenhäuser sollen künftig nicht mehr gezwungen sein, Leistungen zu erbringen, für die ihnen das notwendige Personal oder die nötige Ausstattung fehlt. Die Einführung von Leistungsgruppen mit bundeseinheitlichen Qualitätskriterien soll sicherstellen, dass Leistungen nur in solchen Krankenhäusern erbracht werden, die über das dafür notwendige Personal und die nötige Ausstattung verfügen.
Die Reform umfasst auch die Einführung einer Vorhaltevergütung, die Krankenhäusern für die Leistungsgruppen finanzielle Sicherheit bietet, die ihnen durch die Planungsbehörden der Länder zugewiesen wurden. Dies soll die Vorhaltung von bedarfsnotwendigen Krankenhäusern weitgehend unabhängig von der Leistungserbringung sichern.
Zusätzlich werden sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (Level 1i) eingerichtet, die wohnortnah stationäre Krankenhausbehandlungen mit ambulanten und pflegerischen Leistungen verbinden. Diese Einrichtungen sollen eine wohnortnahe medizinische Grundversorgung sicherstellen und die Attraktivität des Krankenhauses als Arbeitsplatz für Ärztinnen und Ärzte steigern.
Um die notwendigen finanziellen Ressourcen bereitzustellen, wird ein Transformationsfonds mit einem Umfang von 50 Mrd. Euro und einer Laufzeit von 10 Jahren aufgelegt. Der Bundestag wird den vorliegenden Gesetzentwurf bis zum Herbst beraten und das Gesetz soll Anfang 2025 in Kraft treten.
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