https://www.anwalt.de berichtet:
Das Amtsgericht Chemnitz hat am 22. November 2024 klargestellt, dass privat Krankenversicherte einen Anspruch auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO über die Beitragserhöhungen der vergangenen Jahre haben. Dieser Anspruch ist besonders relevant, da er nicht verjährt und Versicherte somit jederzeit Informationen über frühere Beitragserhöhungen anfordern können, um etwaige unzulässige Anpassungen zu prüfen und Rückforderungen geltend zu machen.
Mehr dazu auf: https://www.anwalt.de Rechtstipp: DSGVO-Auskunftsanspruch gem. § 15 DSGVO bei Beitragserhöhungen der PKV