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Die von Gesundheitsminister Karl Lauterbach konzipierte Krankenhausreform der Ampelkoalition zielt darauf ab, die finanzielle Belastung der Kliniken zu reduzieren und die medizinische Versorgung zu verbessern. Hier sind die wichtigsten Eckpunkte der Reform:
Notwendigkeit der Reform
Deutschland verfügt über rund 1700 Krankenhäuser, die im Schnitt nur zu 70 Prozent ausgelastet sind. Dies führt dazu, dass viele Kliniken rote Zahlen schreiben und versuchen, möglichst viele Eingriffe durchzuführen, um wirtschaftlich zu überleben. Dies hat zu einer Über- und Fehlversorgung geführt, insbesondere bei medizinisch unnötigen Operationen wie dem Einbau von künstlichen Hüft- und Kniegelenken.
Eckpunkte der Reform
- Finanzierung: Die Reform ändert das Vergütungssystem, indem Kliniken nicht mehr nur pro Eingriff (Fallpauschalen) bezahlt werden, sondern auch für das Vorhalten von Behandlungskapazitäten (Vorhaltepauschalen). Diese Vorhaltepauschalen sollen 60 Prozent des Budgets ausmachen. Kleinere Kliniken erhalten Zuschläge für die Notfallversorgung, Intensivmedizin, Geburtshilfe und Kinderversorgung.
- Qualität: Es werden bundeseinheitliche Qualitätsvorgaben für medizinische Leistungen eingeführt. Alle medizinischen Leistungen werden in 65 Leistungsgruppen eingeteilt (z.B. Herzchirurgie oder Wirbelsäuleneingriffe). Ein Krankenhaus muss diese Anforderungen erfüllen, um eine Gruppe von den Landesbehörden zugewiesen zu bekommen.
- Neue Krankenhausformen: Die Reform sieht vor, dass kleinere Krankenhäuser in „sektorübergreifende Versorgungseinrichtungen“ umgewandelt werden können. Diese Einrichtungen sollen sich um Routine-OPs und die Pflege älterer Menschen kümmern. Durch diese Umwandlung könnten kleinere Kliniken gerettet werden.
- Ambulante Behandlungen: Es wird ermöglicht, dass Patienten unter bestimmten Bedingungen direkt von einem Arzttermin in eine Klinik gehen können. Dies gilt für „Sicherstellungshäuser“, Bundeswehrkrankenhäuser und die neuen „sektorübergreifenden Versorgungseinrichtungen“. Der direkte Wechsel ins Krankenhaus ist nur möglich, wenn in der Region eine Fachrichtung unterversorgt ist.
Finanzierung
Für den Umbau der Krankenhauslandschaft soll ein „Transformationsfonds“ von 50 Milliarden Euro aufgelegt werden, der je zur Hälfte von den Bundesländern und den gesetzlichen Krankenkassen gespeist wird. Sollten private Krankenversicherungen nicht freiwillig zahlen, ist eine gesetzliche Regelung vorgesehen. Die private Krankenversicherung hat bereits angekündigt, sich nicht an der Finanzierung zu beteiligen, was zu höheren Beitragssatzpunkten für gesetzlich Versicherte führen könnte.
Auswirkungen auf die Patienten
Die Reform führt zu einer stärkeren Spezialisierung und Zentralisierung der medizinischen Versorgung. Kompliziertere Eingriffe wie Krebs-OPs werden nur noch in größeren Krankenhäusern durchgeführt, die über ausreichende Erfahrungen verfügen. Dies soll die Behandlungsqualität steigern. Allerdings wird dies auch zu längeren Wegen für Patienten führen, insbesondere für kleinere Routine-Eingriffe und Notfälle auf dem Land.
Die Reform muss noch durch den Bundesrat und kann im Vermittlungsausschuss aufgehalten werden. Die Umsetzung der Reform wird über mehrere Jahre erfolgen und soll bis spätestens Ende 2026 abgeschlossen sein.
Mehr dazu auf: Warum die Krankenhausreform in Deutschland notwendig ist – RND