Unter dem Begriff der Kindernachversicherung versteht man die Aufnahme eines Neugeborenen in die private Krankenversicherung der Eltern.
Die Kindernachversicherung ermöglicht es, ein Neugeborenes in die bestehende private Krankenversicherung eines Elternteils aufzunehmen. Dabei erhält das Kind sofortigen Versicherungsschutz ohne Risikozuschläge oder Wartezeiten, vorausgesetzt, ein Elternteil ist bereits seit mindestens drei Monaten privat krankenversichert. Zudem muss die Anmeldung innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt erfolgen. Der Versicherungsschutz des Kindes darf dabei nicht umfangreicher sein als der des versicherten Elternteils. Ein weiterer Vorteil: Für Neugeborene entfallen eine Gesundheitsprüfung und die Beiträge sind besonders günstig.