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Der Artikel thematisiert die Probleme, die bei der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen durch gesetzlich versicherte Patienten auftreten, insbesondere im Zusammenhang mit der Umwandlung von Kassenleistungen in individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Hier sind die Hauptpunkte des Artikels zusammengefasst: Umwandlung von Kassenleistungen in IGeL – Probleme bei der Inanspruchnahme: Patienten berichten, dass Ärzte ihnen Kassenleistungen als IGeL verkaufen, was bedeutet, dass sie die Kosten selbst tragen müssen, obwohl diese Leistungen eigentlich von der Krankenkasse übernommen werden sollten. Informationsdefizite: Viele Patienten berichten, dass sie nicht im Vorfeld über die privat zu tragenden Kosten informiert wurden. Dies schwächt ihre Verhandlungsposition und erhöht ihre Bereitschaft, zusätzliche Kosten zu zahlen. Beispiele für Probleme – Ultraschalluntersuchungen: Patienten berichten, dass sie für eine Ultraschalluntersuchung der Brust selbst zahlen mussten, obwohl ein begründeter Verdacht auf eine bösartige Veränderung oder eine Überweisung vorlag. Augenärztliche Untersuchungen: Notwendige Kontrolluntersuchungen bei Augenärzten sowie Tests zur Feststellung der Sehstärke wurden als Selbstzahlerleistungen abgerechnet. Hautkrebsfrüherkennung: Patienten berichten, dass sie entweder die Kosten des Hautkrebsscreenings selbst tragen oder Zuzahlungen leisten sollten, zum Beispiel für die Nutzung eines Auflichtmikroskops. In vielen Fällen gab es auch das Problem, dass in ihrem näheren Wohnumfeld keine Ärzte die Hautkrebsuntersuchung als Kassenleistung anboten. Forderungen des Verbraucheraufrufs – Kassenleistungen anbieten: Der Verbraucheraufruf fordert, dass Vertragsärzte Kassenleistungen auch als solche anbieten und notwendige Voraussetzungen zur Abrechnung als Kassenleistung erfüllen müssen. Patientenrechte stärken: Der Verbraucheraufruf fordert, dass die Bundesregierung die Rechte von Patienten stärkt und das veraltete Patientenrechtegesetz aus dem Jahr 2013 überarbeitet, um Patienten besser vor fragwürdigen IGeL-Praktiken zu schützen. Der Artikel unterstreicht die Notwendigkeit, die Rechte von Patienten zu stärken und sicherzustellen, dass medizinische Leistungen nur dann als privat abgerechnet werden, wenn dies tatsächlich notwendig ist und die Patienten vollständig informiert sind.
Mehr dazu auf: https://www.vzbv.de Kassenleistung als Selbstzahlerleistung verkauft: Das Geschäft mit IGeL