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Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) ist nach der Einschätzung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) nicht mehrheitsfähig und damit nicht umgesetzt worden. Trotzdem besteht weiterhin großer Handlungsbedarf in der ambulanten Versorgung. Verbandschefin Ulrike Elsner betont, dass der Reformbedarf über die Vorschläge des GVSG hinausgeht. Sie fordert, anstatt einfach mehr Geld mit der Gießkanne auszuschütten, mehr und schnelle Facharzttermine für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu schaffen.
Elsner nennt Lösungen, die bereits auf dem Tisch liegen, wie eine verbindliche Terminmeldung durch die Arztpraxen, eine gemeinsame Terminvermittlungsplattform von GKV und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), sowie den Verzicht auf Selbstzahlersprechstunden zu Lasten von GKV-Versicherten. Diese Regelungen müssten unbedingt Bestandteil eines Versorgungsgesetzes in der neuen Legislaturperiode sein.
Zudem sollten Ansätze im GVSG weiterverfolgt werden, die unnötige Arztbesuche von chronisch Erkrankten vermeiden. Elsner betont, dass medikamentös gut versorgte Patientinnen und Patienten aufgrund der Vergütungssystematik jedes Quartal für Folgerezepte einbestellt werden, was eine unnötige Verschwendung von Ressourcen darstellt und geändert werden muss.
Im Rahmen der Beratungen zum GVSG wurde auch die Idee für ein neues ambulantes Versorgungsangebot erwogen, das die Ersatzkassen sinnvoll finden: die Regionale Gesundheitszentren (RGZ). Diese Modellregionen erproben das Ersatzkassenmodell mittlerweile in drei Modellregionen in Deutschland. Das Ziel ist, Patientinnen und Patienten in ländlichen Regionen Versorgungsangebote zu machen, die bislang nicht Teil der Regelversorgung sind. Durch den Einsatz von Telemedizin, einem individuellen Care- und Case-Management sowie die Einbindung hochqualifizierten nichtärztlichen Personals wie Physician Assistants könnten Ärztinnen und Ärzte entlastet und die Betreuung und Beratung der Versicherten vor Ort verbessert werden.
Mehr dazu auf: https://www.apotheke-adhoc.de Ersatzkassen: Kein Arztbesuch für Folgerezepte | APOTHEKE ADHOC