Gesetzliche Krankenversicherung

GKV-Spitzenverband erweitert Physiotherapie: Drei neue Leistungen eingeführt

https://www.mdr.de berichtet:

Der GKV-Spitzenverband hat drei neue Leistungen im Rahmen der Blankoverordnung in der Physiotherapie eingeführt, um die Versorgung der gesetzlichen Versicherten flexibler und bedarfsgerechter zu gestalten. Hier sind die drei neuen Leistungen:

  1. Physiotherapeutische Diagnostik: Diese Leistung umfasst eine umfassende Befragung und Untersuchung der Versicherten, um die Therapieziele und den Therapieplan festzulegen. Diese Diagnostik muss vor Therapiebeginn oder Behandlungseinheit durchgeführt werden und kann je Blankoverordnung einmal durchgeführt werden.
  2. Bedarfsdiagnostik: Diese Leistung dient zur Untersuchung und Befragung der Versicherten im Therapieverlauf, um die bisher erreichten Therapieziele zu überprüfen und den Therapieplan anpassen oder zum Ende der Therapie zu sichern. Die Bedarfsdiagnostik ist je Blankoverordnung einmal durchführ- und abrechenbar und muss mindestens 28 Tage nach der physiotherapeutischen Diagnostik liegen.
  3. Versorgungsbezogene Pauschale: Diese Pauschale deckt den besonderen Aufwand der Leistungserbringenden im Zusammenhang mit der Blankoverordnung ab, wie z.B. die Steuerung des Versorgungsablaufs und die Sicherung der Versorgungsqualität. Die Pauschale kann einmalig je Blankoverordnung abgerechnet werden.

Diese neuen Leistungen sollen den Therapeutinnen und Therapeuten mehr Verantwortung und Flexibilität in der Behandlung geben, während sie gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit und Qualität der Versorgung sicherstellen.

Mehr dazu auf: https://www.mdr.de Physiotherapie bei Schulterschmerzen: Rezept wird vereinfacht | MDR.DE

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