Gesetzlich versichert
Ihr GKV-Beitrag
Ihr Anteil pro Monat
Zwei Wege. Ihre Entscheidung.
Was zahlen Sie heute – und wie könnte ein privater Beitrag aussehen? Vergleichen Sie Ihren GKV-Beitrag mit Musterbeiträgen für Versicherungsbeginn 2027 nach Eintrittsalter.
Die angezeigten PKV-Beiträge und Beitragsunterschiede sind unverbindliche Musterberechnungen zur Orientierung. Sie sind kein persönliches Versicherungsangebot und keine Zusage einer Ersparnis. Ihr tatsächlicher Beitrag hängt unter anderem von Eintrittsalter, Gesundheitsprüfung, gewähltem Tarif, Leistungen, Selbstbehalt und Versicherungsbeginn ab.
Die Beispiele gelten für eine einzelne erwachsene Person unter den jeweils genannten Annahmen. GKV und PKV bieten unterschiedliche Leistungen; ein Beitragsvergleich ersetzt keine persönliche Beratung. Maßgeblich für einen Abschluss ist das individuelle Angebot des Versicherers. Künftige Beitragsentwicklungen werden nicht prognostiziert.
Passen Sie links Ihre Angaben an. Ihr Ergebnis zeigt Ihren GKV-Beitrag und den PKV-Median mit der Spanne der Musterbeiträge.
Ein guter Vergleich schaut auch auf Leistungen, Familie und langfristige Tragbarkeit.
Gesetzlich versichert
Ihr Anteil pro Monat
PKV-Beispiel
Beitrag im Beispiel pro Monat
Beitragsunterschied im Beispiel, vor Steuern. Leistungen und tatsächliche Behandlungskosten sind nicht gleichgesetzt.
Wir prüfen mit Ihnen Leistungen, Beitragsrahmen und Ihre persönliche Situation.
Persönlichen Vergleich anfordern →Die Angaben werden erst mit Ihrer Kontaktanfrage versendet.
Oder direkt im Tarifrechner vergleichen →Monatliche Beispielbeiträge für die gewählte Berufsgruppe. Der Median zeigt die Mitte der ausgewählten Tarife.
| Jahrgang / Alter 2027 | Günstigster | Median | Teuerster |
|---|
Komfort-Schutz: direkt zum Facharzt, 2-Bett-Zimmer/Chefarzt, Zahnersatz mindestens 60 %, ohne Vorerkrankungen. Angestellte: Eigenanteil nach Arbeitgeberzuschuss, inklusive Krankentagegeld und Pflegepflicht (28 Tarife). Selbstständige: voller Beitrag inklusive Pflegepflicht, ohne Krankentagegeld (28 Tarife). Beamte: NRW, 50 % Beihilfe, inklusive Pflegepflicht (25 Tarife).
Der Median bezieht sich auf die ausgewählten Tarife, nicht den gesamten Markt. Für Zwischenalter gilt das nächstgelegene Beispielalter, bei gleichem Abstand das höhere. Außerhalb von 26 bis 51 Jahren wird kein Tabellenbeitrag angezeigt. Der individuelle Selbstbehalt ist nicht bekannt und wird nicht als pauschale Reserve verrechnet.
Datenbasis: bereitgestellte Musterberechnungen, ohne hier vorliegende Einzelangebote oder Berechnungsprotokolle. Günstigster Tarif: ARAG (Angestellte/Selbstständige), Continentale* (Beamte); teuerster: Barmenia bzw. Inter. Die Fußnote * zum Beihilfetarif ist noch ungeklärt. Individuelle Tarifprüfung erforderlich.
Verglichen wird eine erwachsene Person. Für Selbstständige zählt das gesamte beitragspflichtige Einkommen, nicht der Umsatz. Familienbeiträge, Steuerwirkung, Beitragsrückerstattungen und künftige Beitragsänderungen sind nicht enthalten. Für Angestellte außerhalb des regulären Bereichs (z. B. Minijob, Übergangsbereich, Ausbildung oder Rentenbezug) ist diese Berechnung nicht geeignet.
GKV: 14,6 % mit Krankengeld bzw. 14,0 % ohne Krankengeld für Selbstständige, jeweils plus Zusatzbeitrag. Beitragsbemessungsgrenze: 5.812,50 €/Monat. Mindestbemessung für Selbstständige: 1.318,33 €/Monat. Allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze: 77.400 €. Pflege: 3,6 %, für Kinderlose ab 23 Jahren zusätzlich 0,6 Prozentpunkte; ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren jeweils 0,25 Prozentpunkte Abschlag, maximal für vier zusätzliche Kinder.
PKV-Arbeitgeberzuschuss: maximal die Hälfte des zuschussfähigen Krankenbeitrags, begrenzt auf 508,59 €/Monat. Pflege separat maximal 104,63 € (Sachsen 75,56 €). Krankentagegeld und Selbstbehalt werden ohne Zuschuss berücksichtigt. Der Selbstbehalt wird zur Orientierung vollständig auf zwölf Monate verteilt; er fällt tatsächlich nur bei entsprechenden Kosten an.
BMG: GKV-Beiträge und Grenzen · TK: Selbstständige · TK: Arbeitgeberzuschuss
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