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Die Regierungsparteien haben sich auf eine finale Version des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) geeinigt, das im Parlament Ende der nächsten Woche (2. und 3. Lesung) verabschiedet werden soll. Auf einer Pressekonferenz in Berlin bezeugten Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, Heike Baehrens (SPD), Janosch Dahmen (Grüne) und Andrew Ullmann (FDP) die Einigung.
Ein neuer Aspekt des Gesetzes ist, dass Krankenhäuser in bestimmten Fällen nun auch ambulante fachärztliche Versorgung übernehmen dürfen. Dies soll den Fachärztemangel schließen und die Versorgung verbessern, insbesondere in nicht zulassungsbeschränkten Gebieten und in Sicherstellungshäusern und Häusern der sektorübergreifenden Versorgung (Level 1i).
Zudem soll die Entwicklung eines Personalbemessungsinstruments für Klinikärzte gestartet werden, an dem die Bundesärztekammer und der Marburger Bund beteiligt sind. Die Indexjahre für die Zuweisung der Leistungsgruppen werden 2023 und 2024 sein, um zu vermeiden, dass Kliniken in die Mengenausweitung gehen, um eine größere Vorhaltepauschale zu bekommen.
Die Regierungsparteien planen auch, die Private Krankenversicherung (PKV) an den Kosten für den geplanten Transformationsfonds zu beteiligen. Die Hälfte des 50-Milliarden-Euro-Topfs soll mit Versichertengeldern finanziert werden, wobei sieben bis acht Prozent davon von der PKV berappen werden. Die Ampel hofft auf eine freiwillige Beteiligung der Privatkassen, da eine rechtliche Zwingung schwierig wäre.
Janosch Dahmen betonte, dass die Reform auch für ein hohes Maß an Transparenz sorgen wird und die Grundlage für eine vernünftige Krankenhausplanung bilden wird. Andrew Ullmann unterstrich, dass die Gesundheitspolitiker der Koalition sehr zielführend und konstruktiv zusammengearbeitet hätten und die Fehlanreize des bisherigen Finanzierungssystems durch die Reform deutlich minimiert würden. Karl Lauterbach zeigte sich zuversichtlich, dass das KHVVG am 22. November den Bundesrat passieren und nicht in den Vermittlungsausschuss kommen wird.
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