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Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland wird ab dem 15. Januar 2025 umgesetzt, nachdem das Gesetz der Ampel-Koalition die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, für alle gesetzlich Versicherten eine ePA bereitzustellen, es sei denn, diese haben zuvor widersprochen. Dieses Prinzip wurde bereits 2021 als wählbares Angebot eingeführt, aber bisher kaum genutzt.
Die ePA soll ein digitaler Speicher für Informationen zu Medikamenten, Befunden und Laborwerten sein und Patienten ein Leben lang begleiten. Die Krankenkassen müssen vor der Einführung umfassendes Informationsmaterial bereitstellen, um die Versicherten über die neue Akte zu informieren. Dieser Informationskampagne ist bereits begonnen und wird in den nächsten Monaten kontinuierlich fortgesetzt.
Die ePA wird zunächst in zwei Modellregionen, Franken und Hamburg, getestet, bevor sie bundesweit ab Anfang März 2025 nutzbar sein soll. Die Akte soll von Anfang an Inhalte haben, wie eine Liste der eingenommenen Medikamente, die automatisch aus elektronischen Rezepten erstellt wird. Behandelnde Ärzte erhalten jeweils für 90 Tage Zugriffsrecht zum Lesen und Befüllen der Daten, ausgelöst durch die Einsteckung der Versichertenkarte in der Praxis oder Klinik.
Die ePA soll die persönliche medizinische Behandlung verbessern, indem medizinische Daten besser und schneller verfügbar sind. Dies kann Zeit für die Informationsbeschaffung sparen und die konkrete Behandlung unterstützen. Zudem könnten Doppeluntersuchungen vermieden werden, was Patienten und Ärzte entlastet.
Die Widerspruchslösung wird von Datenschützern kritisiert, aber die Krankenkassen berichten, dass die Widerspruchsquote bisher sehr niedrig ist. Lediglich ein Prozent der Versicherten haben bis Ende September einen Widerspruch eingelegt, wie der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen mitteilte.
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