https://www.stiftung-gesundheitswissen.de berichtet:
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird ab Januar 2025 in Deutschland großflächig eingeführt. Diese Akte wird alle wichtigen Informationen rund um die persönliche Gesundheit speichern und den behandelnden Ärzten und anderen Gesundheitsakteuren zur Verfügung stellen. Ziel ist es, unnötige Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden und einen Arztwechsel zu erleichtern. Zudem können die behandelnden Ärzte beim Verschreiben von Medikamenten Wechselwirkungen leichter vermeiden.
Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Ohne Zustimmung darf niemand die persönlichen Daten einsehen. Versicherte können in einem Widerspruchsverfahren ihrer Krankenkasse mitteilen, wenn sie keine elektronische Patientenakte haben möchten. Auch Unternehmen der privaten Krankenversicherung können ihren Versicherten eine widerspruchsbasierte ePA anbieten. Ab Januar 2025 werden bestehende elektronische Patientenakten automatisch auf die ePA für alle umgestellt.
Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wird die ePA zunächst in Franken und Hamburg getestet. Im Anschluss soll der Einsatz deutschlandweit ausgeweitet werden, um einen stabilen und verlässlichen Betrieb aller Systeme und die Benutzbarkeit der ePA im Versorgungsalltag zu gewährleisten.
Mehr dazu auf: https://www.stiftung-gesundheitswissen.de ePA, Beitragserhöhungen, Amalgam-Verbot: Das ändert sich 2025 im Gesundheitsbereich