Gesetzliche Krankenversicherung

E-Patientenakte ab 2025: Was Versicherte wissen müssen

https://www.radiovest.de berichtet:

Die elektronische Patientenakte (ePA) wird ab Januar 2025 für alle gesetzlich Krankenversicherten, die nicht widersprechen, automatisch eingerichtet. Diese Akte soll wichtige medizinische Daten wie Arztbriefe, Befunde, Blutwerte, Medikationspläne und Zahnarztbehandlungen enthalten. Die ePA wird zentral auf Servern in Deutschland gespeichert und verschlüsselt, um die Datensicherheit zu gewährleisten. Die Anforderungen an die Datensicherheit sind sehr hoch und das System läuft über die Telematikinfrastruktur, ein in sich geschlossenes Netzwerk, an das die Akteure des Gesundheitswesens angebunden sind.

Versicherte können die ePA über eine Smartphone-App der jeweiligen Krankenkasse befüllen. Sie können Dokumente einscannen und hochladen, selbst geführte Tagebücher mit Blutdruckmessungen anlegen und die Akte verwalten. Ärzte befüllen die Akte über ihren Praxis-Computer mit Befunden zu aktuellen Behandlungen und die Krankenkassen laden die abgerechneten Leistungen in die Akte hoch.

Die ePA soll die Versorgung verbessern, indem sie einen schnellen Überblick über die Krankengeschichte ermöglicht. Dies kann bei der Suche nach einem neuen Arzt oder im Notfall hilfreich sein, indem Vorerkrankungen und Wechselwirkungen bei der Medikamentenverabreichung besser ausgeschlossen werden können.

Versicherte können die Inhalte der ePA jederzeit einsehen, einfügen, löschen oder verbergen und Zugriffsrechte erteilen oder beschränken. Widersprüche können auch nachträglich eingeleitet werden. Die ePA bietet Transparenz und eine größere Informiertheit von Patienten, was gezieltere Rückfragen beim Arzt und die Verminderung von Doppeluntersuchungen ermöglicht.

Kritik gibt es daran, dass die Steuerung der Akte per Smartphone-App ältere oder wenig technikaffine Menschen abschrecken könnte. Betroffene können in einem solchen Fall eine vertrauenswürdige Person festlegen, die sich für sie um die technische Betreuung der Akte kümmert. Unabhängig davon besteht die Akte, wenn ihr nicht widersprochen wurde, auch ohne eigenes Zutun und wird dann hauptsächlich von behandelnden Ärzten befüllt.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte kritisierte die Widerspruchslösung, da sie eine politische Entscheidung sei und eine Einwilligungslösung datenschutzrechtlich besser wäre. Die Datenverarbeitung in der ePA erfolge jedoch in einer auf höchstem Niveau sicherheitsgeprüften und vertrauenswürdigen technischen Umgebung.

Mehr dazu auf: https://www.radiovest.de «E-Patientenakte für alle» – was das für Versicherte heißt – Radio Vest

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