https://www.aok.de berichtet:
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird jährlich zum 1. November vom Bundesgesundheitsministerium festgelegt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Für das Jahr 2025 wurde dieser Wert auf 2,5 Prozent festgelegt, was einer Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr entspricht. Dieser Wert dient als Orientierungsmarke für die einzelnen Krankenkassen, die ihre individuellen Zusatzbeiträge je nach ihrer Finanzlage festlegen.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag gilt grundsätzlich nur für Versicherte, deren Beiträge regelmäßig durch Dritte getragen werden, wie beispielsweise Personen im freiwilligen Dienst oder Bürgergeldbeziehende. Die individuellen Zusatzbeitragssätze, die Arbeitgeber und Beschäftigte paritätisch tragen, legt jede Krankenkasse in ihrer Satzung fest.
Die Krankenkassen geben die kassenindividuellen Zusatzbeitragssätze für 2025 in der Regel ab Mitte Dezember 2024 bekannt. Die Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags auf 2,5 Prozent wird notwendig, um die erwartete Finanzierungslücke von 13,8 Milliarden Euro zu schließen, die sich aus den höheren Leistungsausgaben und der angespannten Finanzlage der Kassen ergibt.
Mehr dazu auf: https://www.aok.de Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt 2025