Gesetzliche Krankenversicherung

Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz für 2025: Bekanntgabe verzögert sich

https://www.aerzteblatt.de berichtet:

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2025 wurde bisher nicht offiziell vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bekanntgegeben. Der Schätzerkreis, bestehend aus dem BMG, dem GKV-Spitzenverband und dem Bundesamt für soziale Sicherung (BAS), prognostizierte eine Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen. Diese Prognose basiert auf den Schätzergebnissen für das Jahr 2025, die eine Erhöhung der Einnahmen des Gesundheitsfonds und eine Zunahme der Ausgaben der Krankenkassen umfassen. Die Gründe für die Verzögerung der Bekanntgabe des Zusatzbeitragssatzes liegen in der noch offenen Verständigung der Ampelkoalition über die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Diese ist eine wichtige Rechengrundlage für die Festsetzung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes. Das Bundesfinanzministerium hatte die jährliche Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze kurzfristig im Bundeskabinett blockiert, was die Rechengröße für die Beitragsbemessungsgrenze fehlte. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz spielt eine wichtige Rolle bei der Entscheidung der Krankenkassen, ob und in welcher Höhe sie ihren kasseneigenen Zusatzbeitragssatz anpassen müssen. Diese Anpassungen müssen den Krankenversicherten rechtzeitig vor Jahreswechsel mitgeteilt werden und sind Grundlage für die Haushalte, die die Kassen aufstellen müssen. Die Erhöhung der Beiträge wird von den Krankenkassen als Abwälzung der steigenden Kosten auf die Beitragszahlenden, also Versicherte und Arbeitgeber, angesehen. Anfang November sind in der Regel die Mittel der Krankenkassen aufgebraucht, und die Lücke von zwei Monaten bis zum Jahresende wird üblicherweise vor allem über die Zusatzbeiträge der Krankenkassen finanziert.

Mehr dazu auf: https://www.aerzteblatt.de Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz lässt auf sich warten – Deutsches Ärzteblatt

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