Gesetzliche Krankenversicherung

Digitale Gesundheitsanwendungen: Hohe Anforderungen und geringe Akzeptanz – vdek fordert Korrekturen

https://www.gesundheit-adhoc.de berichtet:

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind Apps oder webbasierte Anwendungen, die entwickelt wurden, um Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern. Diese Anwendungen sind als Medizinprodukte niedriger Risikoklassen klassifiziert und müssen hohe Sicherheitsstandards erfüllen. Sie werden durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und zugelassen, wenn sie bestimmte Anforderungen wie Funktionstauglichkeit, Datenschutz und Sicherheit erfüllen. Seit September 2020 können Ärzte und Psychotherapeuten DiGA verordnen, und die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen. Die Anwendungen müssen im DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet sein und die Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 SGB V erfüllen. Die Akzeptanz von DiGA bei Versicherten und Leistungserbringenden ist jedoch noch gering. Um dies zu verbessern, sollten DiGA stärker in bestehende Behandlungsprozesse eingebunden werden, beispielsweise über medizinische Leitlinien. Eine frühzeitige Einbindung der gemeinsamen Selbstverwaltung in den Zulassungsprozess könnte die Akzeptanz steigern, insbesondere für DiGA der Risikoklassen IIb. Die Preisgestaltung von DiGA ist ein weiteres Problem. Die Preise können nach wie vor im ersten Jahr der Zulassung selbst festgelegt werden, was zu unfairen und unplanbaren Preisen führt. Es wird vorgeschlagen, die Preise frühzeitig zu verhandeln und ab Aufnahme der Anwendung ins DiGA-Verzeichnis zu gelten, um insbesondere insolvenzbedingte Ausfallrisiken für die GKV zu vermeiden. Zusätzlich müssen die Unsicherheiten beim Zugang zu DiGA abgebaut werden. Die gesetzliche Regelung, die Krankenkassen für jede verordnete DiGA innerhalb von zwei Tagen einen Freischaltcode zur Verfügung stellen zu lassen, führt zu Verzögerungen und Spannungen. Es wird daher vorgeschlagen, diese Regelung zu streichen und aktuelle, verbindliche und transparente Informationen vom BfArM zu fordern. Insgesamt zielt der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) darauf ab, die Nutzungsmöglichkeiten von DiGA zu erweitern und notwendige Korrekturen in Preisgestaltung, Zugang und Zulassung vorzunehmen, um die Potenziale der DiGA auszuschöpfen.

Mehr dazu auf: https://www.gesundheit-adhoc.de 4 Jahre DiGA: Ersatzkassen fordern für mehr Akzeptanz Korrekturen bei Preisgestaltung …

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