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Der Bundestag soll in dieser Woche die Krankenhausreform beschließen, nachdem der Gesundheitsausschuss die Änderungsanträge für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) an die Opposition gesendet hat. Der Ausschuss wird am Mittwoch final über das Gesetz beraten, und am Donnerstag oder Freitag soll es vom Bundestag verabschiedet werden. Die Länder haben Kritik an der Reform geäußert, insbesondere hinsichtlich der möglichen Schließung kleiner Krankenhäuser im ländlichen Raum. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will noch ein Instrument zur Auswirkungsanalyse vor der Abstimmung bereitstellen. Das Institut für das Entgelt im Krankenhauswesen (InEK) arbeitet an diesem Schlüsselinstrument, das die Zahlen des Bundesleistungsgruppengroupers enthalten soll. Die schleswig-holsteinische Gesundheitsministerin und Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), Kerstin von der Decken, kritisiert die mangelnde Transparenz und betont, dass die Abgeordneten ihre Verantwortung ohne konkrete Auswirkungen nicht wahrnehmen können. Ein weiteres Thema ist der Transformationsfonds, über den die Regierung die Private Krankenversicherung (PKV) beteiligen möchte. Die PKV hat jedoch eine Absage erteilt, da sie nicht für die öffentliche Daseinsvorsorge zuständig sei. Die SPD-Fraktion plant, die PKV durch einen Rechnungsaufschlag zu zwingen, wie es bereits bei der Modernisierung der Krankenhausversorgung in den neuen Ländern nach der Wende der Fall war. Die Reform zielt darauf ab, die Behandlungsqualität zu verbessern, die Bürokratie zu reduzieren und ein flächendeckendes Netz von Krankenhäusern in ganz Deutschland zu erhalten. Kernpunkte sind ein neues Finanzierungsmodell, das das Fallpauschalen-System ablösen soll, und eine stärkere Spezialisierung der Kliniken. Die Bundesregierung plant, den wirtschaftlichen Druck von den Krankenhäusern zu nehmen und die Einführung einer Vorhaltevergütung, um bedarfswendige Krankenhäuser finanziell zu unterstützen.
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