Gesetzliche Krankenversicherung

Anpassung der Influenza-Schutzimpfungsrichtlinie: Fokus auf trivalente Impfstoffe ab 2024

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de berichtet:

Die Schutzimpfungsrichtlinie für die Influenza-Impfung wurde im August 2024 angepasst, um den Wechsel von quadrivalenten zu trivalenten Influenza-Impfstoffen zu fördern. Die Ständige Impfkommission (STIKO) folgte dabei den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die nun möglichst die Verwendung von Dreifach-Impfstoffen empfiehlt. Diese Empfehlung wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in der Schutzimpfungs-Richtlinie umgesetzt, indem der zwingende Einsatz von Vierfach-Impfstoffen nicht mehr verlangt wird.

Bei Nichtverfügbarkeit von Dreifach-Impfstoffen in der Grippesaison 2024/25 können auch tetravalente Impfstoffe verwendet werden, für die die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten übernehmen. In dieser Grippesaison ist lediglich das Lebendgrippeimpfstoff-Nasenspray Fluenz trivalent konzipiert und lediglich für Kinder im Alter zwischen zwei und 17 Jahren zugelassen. Die Verfügbarkeit von Dreifach-Kombinationen als Totimpfstoff wird erst ab der Grippesaison 2025/26 erwartet.

Mehr dazu auf: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de RSV-Impfung für Senioren und trivalente Grippeimpfstoffe jetzt auf Kassenkosten

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