https://www.pharmazeutische-zeitung.de berichtet:
Der Ausgabenanstieg für Arzneimittel im Jahr 2024 wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vor allem mit gesetzgeberischen Maßnahmen begründet. Ein wichtiger Punkt ist die Aufhebung der Festbeträge für zahlreiche pädiatrische Arzneimittel zum 1. Februar 2024. Diese Maßnahme soll die Versorgung mit Kinderarzneimitteln verbessern. Für die Medikamente ohne Festbetrag wurde ein neuer Basispreis festgelegt, der einmalig um bis zu 50 Prozent erhöht werden kann. Zudem sind Rabattverträge für Kinderarzneimittel durch das Lieferengpassgesetz nun untersagt, was zu höheren Preisen und damit zu Mehrkosten in der gesetzlichen Krankenversicherung führen wird. Die Gesetzgeberischen Maßnahmen haben auch Auswirkungen auf den Herstellerabschlag. So wurde der Abschlag für Fertigarzneimittel im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes befristet auf zwölf Prozent angehoben, was zu einem eher moderaten Wachstum der Arzneimittelausgaben im Jahr 2023 führte. Ab dem 1. Januar 2024 wird der Herstellerabschlag wieder auf sieben Prozent gesenkt, was zu steigenden Ausgaben für Medikamente führt. Darüber hinaus ergeben sich Mehrausgaben im kommenden Jahr auch durch den Einsatz von innovativen Arzneimitteln. Die KBV betont, dass medizinisch sinnvolle Verordnungen nicht zu wirtschaftlichen Risiken für Ärztinnen und Ärzte führen dürfen. Die Krankenkassen müssen daher die notwendigen Gelder bereitstellen, um die Patienten von den Innovationen zu profitieren. Insgesamt wird das Ausgabenvolumen für Arzneimittel im Jahr 2024 bundesweit um 7,95 Prozent steigen, was etwa 3,8 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2023 bedeutet. Für Heilmittel wird ein Plus von 2,55 Prozent erwartet. Diese Steigerungen sind die Grundlage für die Arzneimittel- und Heilmittelvereinbarungen, die regional von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den gesetzlichen Krankenkassen getroffen werden.
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