https://www.aerzteblatt.de berichtet:
Seit Mai 2024 haben 22 Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht, wie eine Auswertung des Verbraucherportals Finanztip zeigt. Dies betrifft etwa 7,6 Millionen Versicherte, die nach der Preiserhöhung eine zweimonatige Sonderkündigungsfrist haben und die Krankenkasse wechseln können. Die Krankenkassen setzen Erhöhungen der Zusatzbeiträge in der Regel zum Jahreswechsel um, aber in diesem Jahr haben 19 der 22 Kassen, die im laufenden Jahr erhöht haben, bereits zum Jahreswechsel 2024 eine Erhöhung vorgenommen.
Die Krankenkassen benötigen Geld, da sie in diesem Jahr ein millionenschweres Defizit aufgehäuft haben. Die Spanne der Zusatzbeiträge liegt nun zwischen 0,90 und 3,28 Prozent des jeweiligen beitragspflichtigen Einkommens. Im Durchschnitt liegt der Beitrag bei 1,78 Prozent.
Im Normalfall sind Versicherte zwölf Monate lang an ihren Versicherer gebunden. Im Fall einer Beitragserhöhung werden sie aber davon entbunden. Gekündigt werden muss dann bis zum Ende des Monats, für den die Kasse erstmals den erhöhten Beitrag verlangt. In der Regel ist dies der Januar. Es reicht, sich an die neue Krankenkasse zu wenden, diese übernimmt dann die Kündigung.
Diese Erhöhungen und die damit verbundenen Kündigungsmöglichkeiten bieten Versicherten die Chance, in eine günstigere Krankenkasse zu wechseln, die niedrigere Zusatzbeiträge anbietet. Die Erhöhung der Zusatzbeiträge ist ein Wettbewerbsinstrument der gesetzlichen Krankenversicherungen, das Versicherten ermöglicht, nach günstigeren Angeboten zu suchen.
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