https://www.focus.de berichtet:
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert, dass Patienten für nicht abgesagte Arzttermine eine Strafgebühr zahlen sollen. Einige Praxen verlangen bereits 40 bis 100 Euro, wenn Patienten ohne Entschuldigung nicht erscheinen. Dies ist jedoch umstritten, da es keine eindeutige gesetzliche Regelung gibt.
Ärzte dürfen Gebühren erheben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese umfassen tatsächliche finanzielle Schäden und die Unmöglichkeit, den Termin mit einem Ersatzpatienten zu füllen. Ein Ausfallhonorar ist am ehesten bei zeitaufwendigen Terminen zulässig, die eine frühzeitige Planung erfordern.
Patienten sollten Termine rechtzeitig absagen oder verschieben, um der Praxis Zeit zu geben, einen Ersatzpatienten zu finden. Die Absage sollte schriftlich oder per E-Mail erfolgen, um den Terminbeleg zu belegen. Ein Kündigungsrecht besteht für Patienten, auch noch zwei Minuten vor dem Termin.
Mehr dazu auf: https://www.focus.de 100 Euro Gebühr für geplatzte Arzttermine: So vermeiden Sie die Mega-Strafe