Die Frage, wie Kinder zu versichern sind, wenn ein Elternteil privat krankenversichert ist, hängt von mehreren Faktoren ab, darunter der Versicherungsstatus der Eltern und ihre Einkommensverhältnisse. In diesem Artikel werden wir die verschiedenen Szenarien durchgehen und erläutern, wie Eltern ihre Kinder am besten absichern können.
Wenn beide Elternteile privat krankenversichert sind
Wenn beide Elternteile eine private Krankenversicherung (PKV) haben, müssen auch die Kinder in die PKV aufgenommen werden. Dies geschieht in der Regel über die sogenannte Kindernachversicherung, bei der das Kind in den Vertrag eines der beiden Elternteile integriert wird.
Kindernachversicherung
Die Kindernachversicherung ermöglicht es, das Kind ohne Gesundheitsprüfung in die private Krankenversicherung aufzunehmen. Dieser Prozess ist relativ einfach und kann innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt des Kindes beantragt werden. Der Vertrag des privat versicherten Elternteils muss jedoch bereits seit mindestens drei Monaten bestehen. Das Kind wird dann rückwirkend zum ersten Tag des Geburtsmonats in den Vertrag des Elternteils aufgenommen.
Beitragspflicht
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), in der Kinder beitragsfrei mitversichert werden können, sind in der PKV alle Versicherten beitragspflichtig. Das bedeutet, dass für das Kind eigene Versicherungsbeiträge zu entrichten sind.
Wenn ein Elternteil privat und der andere gesetzlich krankenversichert ist
In Fällen, in denen ein Elternteil privat und der andere gesetzlich krankenversichert ist, hängt die Versicherung des Kindes von verschiedenen Faktoren ab.
Unverheiratete Paare
Unverheiratete Paare haben die Wahl, ob das Kind in der privaten Krankenversicherung oder über die kostenfreie Familienversicherung der GKV abgesichert werden soll. Es gibt keine Einschränkungen, die eine bestimmte Wahl erzwingen.
Verheiratete Paare
Für verheiratete Paare richtet sich die Entscheidung nach dem Einkommen und dem Versicherungsstatus des Hauptverdieners. Wenn der privat versicherte Elternteil ein höheres Einkommen als der gesetzlich versicherte Elternteil hat und dieses Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, kann eine Kindernachversicherung in der PKV oder eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV in Betracht gezogen werden.
Familienversicherung in der GKV
In der gesetzlichen Krankenversicherung können Kinder beitragsfrei mitversichert werden, wenn mindestens ein Elternteil gesetzlich krankenversichert ist. Dies geschieht im Rahmen der Familienversicherung, die für leibliche und adoptierte Kinder bis zur Volljährigkeit gilt.
Vorteile der Familienversicherung
Die Familienversicherung in der GKV bietet mehrere Vorteile. Kinder können bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert werden, und diese Zeit kann sich verlängern, wenn das Kind in Ausbildung oder Studium ist. Zudem sind geringfügige Einkünfte der mitversicherten Familienangehörigen bis zu einem bestimmten Betrag (z.B. 470 EUR monatlich in 2021) zulässig, ohne die beitragsfreie Mitversicherung zu beeinträchtigen.
Einkommensgrenzen und ihre Bedeutung
Die Einkommenshöhe der Eltern spielt eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, ob das Kind in der PKV oder GKV versichert werden soll. Wenn der privat versicherte Elternteil ein höheres Einkommen hat, das die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, kann dies die Wahl der Versicherungsart beeinflussen. In solchen Fällen ist eine Kindernachversicherung in der PKV oder eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV möglich.
Fazit
Die Entscheidung, wie Kinder zu versichern sind, wenn ein Elternteil privat krankenversichert ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und sollte sorgfältig abgewogen werden.