Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung

Werden Privatpatienten bevorzugt? Das bedeutet der GKV Medikamentenregress für Ihren Arzt

Für viele niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ist der Medikamentenregress ein heikles Thema, das Stress und Unsicherheit mit sich bringt. Doch was genau verbirgt sich hinter diesem Begriff, und warum ist es für Ärzte in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) so wichtig, das System zu verstehen? In diesem Blogpost wollen wir die wichtigsten Aspekte des Medikamentenregresses beleuchten und aufzeigen, wie sich Ärzte schützen können.

Was bedeutet Medikamentenregress?

Der Begriff „Medikamentenregress“ bezieht sich auf die finanzielle Rückforderung von Kosten, die den Ärzten durch die Verschreibung von Medikamenten entstehen. Im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland sind Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, ihre Verordnungen im Einklang mit dem Wirtschaftlichkeitsgebot zu gestalten. Dieses Gebot besagt, dass die Verordnungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen, wobei auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis geachtet werden soll.

Wenn Ärzte die Wirtschaftlichkeit ihrer Verordnungen nicht einhalten, kann es zu einem Regress kommen. Das bedeutet, dass die Krankenkassen das Recht haben, die Kosten für zu teure oder unnötige Medikamente von den Ärzten zurückzufordern. Das kann gerade in Fällen, in denen hohe Summen involviert sind, eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen.

Die Grundlagen der Wirtschaftlichkeitsprüfung

Um die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots zu überwachen, werden Ärzte regelmäßig einer Wirtschaftlichkeitsprüfung unterzogen. Diese Prüfung erfolgt durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und dient der Kontrolle der Medikamentenverordnungen. Die Prüfung erfolgt in der Regel retrospektiv, das heißt, die Verordnungen eines bestimmten Zeitraums werden im Nachhinein geprüft.

Die Wirtschaftlichkeitsprüfung kann auf verschiedene Weisen ablaufen: Entweder erfolgt eine Prüfung nach Durchschnittswerten, bei der die Verordnungen des Arztes mit denen anderer Ärzte der gleichen Fachgruppe verglichen werden, oder sie basiert auf Zielwerten für bestimmte Medikamente oder Medikamentengruppen. Werden dabei auffällige Abweichungen festgestellt, kann dies zu einem Regressverfahren führen.

Was bedeutet das für die Praxis?

Für viele Ärztinnen und Ärzte ist die Angst vor einem Regress ständiger Begleiter im Praxisalltag. Diese Sorge kann dazu führen, dass Ärzte weniger innovative oder teure Therapien verschreiben, selbst wenn diese für den Patienten medizinisch sinnvoll wären. Das Phänomen der sogenannten „Defensivmedizin“ ist in diesem Zusammenhang weit verbreitet.

Um sich vor Regressforderungen zu schützen, sollten Ärzte einige Grundregeln beachten:

  • Dokumentation: Eine sorgfältige Dokumentation der medizinischen Indikation für eine Verordnung ist entscheidend. Wenn klar nachvollziehbar ist, warum ein bestimmtes Medikament notwendig war, steigt die Chance, im Fall einer Prüfung keine Regressforderungen zu erhalten.
  • Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung nutzen: Die KVen bieten umfangreiche Informationen zu verordnungsfähigen Arzneimitteln, Zielwerten und Richtlinien. Diese Informationen sollten Ärzte regelmäßig nutzen, um ihre Verordnungsweise anzupassen.
  • Zusammenarbeit mit Pharmareferenten und Fachkollegen: Es kann hilfreich sein, den Austausch mit Fachkollegen zu suchen oder Informationen über aktuelle Studien und Entwicklungen von Pharmareferenten einzuholen. Dabei ist es jedoch wichtig, unabhängig zu bleiben und stets das Wohl der Patienten im Auge zu behalten.

Der Ausweg: Beratung und Prävention

Viele KVen bieten ihren Mitgliedern Beratungen an, um Regressrisiken zu minimieren. Diese Beratungen können dabei helfen, die Verordnungspraxis zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Außerdem können Fachanwälte für Medizinrecht wertvolle Tipps geben, um das Risiko eines Regresses zu reduzieren.

Zusätzlich gibt es in der Politik Bestrebungen, den Medikamentenregress zu entschärfen oder sogar ganz abzuschaffen, da viele Ärzte sich durch das derzeitige System gegängelt fühlen. Allerdings sind solche Reformen bisher nicht in greifbare Nähe gerückt, sodass es für Ärzte umso wichtiger ist, sich im aktuellen System zurechtzufinden.

Unterschiede zur privaten Krankenversicherung (PKV)

Bevorzugung von Privatpatienten?

Ein Aspekt, der oft kontrovers diskutiert wird, ist die Frage, ob Privatpatienten von Ärzten gegenüber gesetzlich Versicherten bevorzugt werden. Da der Medikamentenregress für gesetzlich Versicherte eine finanzielle Belastung für Ärztinnen und Ärzte darstellen kann, entsteht mitunter der Eindruck, dass die Behandlung von Privatpatienten für Ärzte attraktiver ist. In der PKV gibt es keinen direkten Medikamentenregress, und die Verordnungen werden nach individuellen Versicherungsverträgen abgerechnet, was den Ärzten mehr Freiheiten gibt.

Dies kann dazu führen, dass Ärztinnen und Ärzte die Behandlung von Privatpatienten als weniger risikobehaftet ansehen, da sie keine finanziellen Rückforderungen befürchten müssen. Für gesetzlich Versicherte bedeutet dies möglicherweise längere Wartezeiten oder eine vorsichtigere Verordnungsweise, während Privatpatienten schneller Zugang zu teureren Medikamenten oder innovativen Therapien erhalten.

Obwohl dies nicht automatisch bedeutet, dass Privatpatienten immer bevorzugt werden, zeigt es doch, wie unterschiedlich das aktuelle System für Ärzte sein kann. Letztlich ist eine gleichberechtigte Behandlung aller Patienten das oberste Ziel, jedoch schafft das System der Regressprüfungen in der GKV Anreize, die Ärzte bei der Entscheidungsfindung beeinflussen können.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es in der privaten Krankenversicherung (PKV) keinen Medikamentenregress in der gleichen Form. In der PKV erfolgt die Vergütung der ärztlichen Leistungen und Medikamentenverordnungen auf Grundlage individueller Versicherungsverträge zwischen dem Patienten und der privaten Krankenversicherung. Ärzte können hier im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und ärztlichen Notwendigkeit freier entscheiden, welche Medikamente verordnet werden, ohne dabei eine Regressprüfung der Krankenkasse befürchten zu müssen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass es in der PKV keine Kontrollen gibt. Auch hier sind die Ärzte an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden, allerdings erfolgt die Kontrolle weniger systematisch als in der GKV. Zudem spielt die Kostenübernahme der Medikamente eine zentrale Rolle, da Versicherte häufig unterschiedliche Leistungstarife haben. Einige Tarife decken teurere Medikamente ab, andere nicht, sodass die Arzt-Patienten-Kommunikation zur Absicherung der Kostenerstattung eine wichtige Rolle spielt.

Für Ärztinnen und Ärzte kann die Behandlung von PKV-Versicherten insofern entspannter sein, da die Gefahr einer nachträglichen finanziellen Rückforderung geringer ist. Dennoch sind eine sorgfältige Dokumentation und eine genaue Absprache mit den Patienten essenziell, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Fazit

Der Medikamentenregress stellt eine ernsthafte Herausforderung für niedergelassene Ärzte in Deutschland dar. Um das Risiko von finanziellen Rückforderungen zu minimieren, sollten Ärztinnen und Ärzte die Wirtschaftlichkeit ihrer Verordnungen stets im Blick behalten, ihre Entscheidungen sorgfältig dokumentieren und sich gegebenenfalls beraten lassen. Im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung bietet die private Krankenversicherung mehr Flexibilität bei der Verordnung von Medikamenten, allerdings bleibt auch hier die Notwendigkeit, wirtschaftlich und transparent zu handeln.



Bei Fragen helfe ich Ihnen gerne.

Christoph Steiner
Ihr verticus Partner:

Christoph Steiner

Versicherungsmakler

Herderstraße 18
40721 Hilden
0172 / 10 14 152
c.steiner@verticus.de

Ihr Weg zu mir:

Email
WhatsApp
Telefon
APP
To top