Private Krankenversicherung

Wann ist keine schnelle Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?

https://www.lifepr.de berichtet:

Die Rückkehr von der privaten Krankenversicherung (PKV) in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist nur in bestimmten Fällen möglich. Hier sind die wichtigsten Punkte:

– **Einkommensgrenze**: Um in die GKV zurückzukehren, muss das Bruttoeinkommen unter der Jahresentgeltgrenze von 69.300 Euro liegen. Selbstständige müssen in ein Angestelltenverhältnis wechseln, um diese Grenze zu erreichen.

– **Arbeitslosigkeit**: Privatversicherte können zurück in die GKV, wenn sie mindestens einen Monat arbeitslos sind und Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, nicht jedoch auf Bürgergeld.

– **Studierende**: Studierende, die privat krankenversichert sind, können in die GKV wechseln, sobald sie ihre erste Festanstellung antreten und ihr Verdienst unter der Jahresentgeltgrenze bleibt.

– **Rentner**: Rentner, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen haben, können grundsätzlich nicht mehr zurück in die gesetzliche Krankenkasse.

– **Alter**: Ab dem 55. Lebensjahr ist die Rückkehr in die GKV stark beschränkt. Ohne Ehepartner und die Option der Familienversicherung müssen Versicherte nachweisen, dass sie in den letzten 5 Jahren mindestens 1 Tag lang gesetzlich versichert waren.

Diese Einschränkungen machen es für viele Personen schwierig, von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren, insbesondere wenn sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen haben.

Mehr dazu auf: https://www.lifepr.de Wann ist keine schnelle Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich? – lifePR



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