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Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist laut Gesetz verpflichtet, den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bis zum 1. November im Bundesanzeiger bekanntzugeben. Diese Frist wurde jedoch noch nie zuvor gerissen. Der Grund für die Verzögerung liegt in einem Streit innerhalb der Ampel-Koalition über die im Kabinett hängende Verordnung zur Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze.
Ein Sprecher Lauterbachs bestätigte, dass der Zusatzbeitrag „zeitnah veröffentlicht“ werden wird, nachdem das Ministerium die Ergebnisse des GKV-Schätzerkreises von Mitte Oktober ausgewertet hat. Der Schätzerkreis, der aus Experten des Gesundheitsressorts, des Bundesamts für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbandes besteht, hatte berechnet, dass der Zusatzbeitrag 2025 aufgrund einer Finanzierungslücke von 13,8 Milliarden Euro von 1,7 Prozent auf 2,5 Prozent steigen muss.
Die FDP blockiert die Verordnung zur Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen, die für die Einnahmen der GKV entscheidend ist. Das festgelegte Verfahren zur Anpassung der Bemessungsgrenzen basiert auf der Lohnentwicklung im Vorjahr. Der Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, Florian Lanz, kritisierte die Blockade, da dies Gesetzesänderungen durch den Bundestag erfordern würde und eine rechtzeitige Haushaltsplanung unmöglich machen würde. Eine Nicht-Verabschiedung der Verordnung würde zu einer weiteren Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes um 0,2 Punkte führen.
Das Bundesarbeitsministerium bestätigte, dass das Kabinett die Verordnung „zeitnah beschließen“ werde und die Zustimmung des Bundesrates in der Sitzung am 22. November einholen werde. Angesichts der weiteren Streitpunkte im Regierungsbündnis wird jedoch nicht ausgeschlossen, dass es zu einem Bruch kommen könnte. Die Chefin des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, warnte vor den negativen Folgen eines Scheiterns der Reformen.
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