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Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2025 wird „in Kürze im Bundesanzeiger bekanntgegeben,“ wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums in Berlin bestätigt. Laut Gesetz sollte diese Bekanntgabe spätestens bis zum 1. November erfolgen. Ein Schätzerkreis, der aus Fachleuten des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesamts für Soziale Sicherung und des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) besteht, hatte Mitte Oktober eine Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent prognostiziert. Die konkrete Höhe des Zusatzbeitrags für 2025 wird jedoch von den einzelnen Krankenkassen bestimmt, wobei der amtlich verkündete Durchschnittswert als Orientierung dient. Die Krankenkassen können je nach ihrer finanziellen Situation abweichende Beiträge festlegen. Für das Jahr 2024 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,7 Prozent. Der gesamte Beitrag, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, umfasst außerdem den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns. Erhöht eine Kasse ihren Zusatzbeitragssatz, haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht. Die Regelung für 2025 ist noch nicht besiegelt. Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums bestätigte, dass ein Entwurf vorgelegt wurde und man davon ausgeht, dass das Kabinett ihn zeitnah beschließen wird. Die Fortschreibung der Werte erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben gemäß der Lohnentwicklung im Vorjahr.
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