Gesetzliche Krankenversicherung

Verzögerte Bekanntgabe des Zusatzbeitragssatzes 2025: Blickpunkt auf die Finanzen der Krankenkassen

https://www.klamm.de berichtet:

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland wird für das Jahr 2025 um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent erhöht. Dies wurde von einem Expertengremium, bestehend aus Vertretern des Bundesgesundheitsministeriums, des Bundesamts für Soziale Sicherung und des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV), empfohlen. Die genaue Höhe des Zusatzbeitragssatzes wird jedoch von den einzelnen Krankenkassen basierend auf ihrer finanziellen Situation festgelegt. Aktuell liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2024 bei 1,7 Prozent.

Der Zusatzbeitrag wird erhoben, um die finanziellen Engpässe der Krankenkassen auszugleichen. Er wurde 2015 eingeführt und wird seit dem 1. Januar 2019 zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen. Die Erhöhung des Zusatzbeitrags bedeutet, dass die Mitglieder der Krankenkassen das Recht auf eine Sonderkündigung erhalten, wenn der Beitragssatz einer Kasse steigt.

Zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent ergibt sich der komplette Beitrag, der zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aufgeteilt wird. Die Höhe der Sozialabgaben wird immer wieder ein Thema in Deutschland sein, da sie als Lohnnebenkosten Arbeit verteuern und die Nettolöhne schmälern. Die Ampelkoalition streitet sich derzeit über mehrere Vorhaben, die die Höhe der Sozialabgaben betreffen.

Die Bekanntgabe des neuen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes für 2025 steht noch aus, wird aber ‚in Kürze im Bundesanzeiger‘ erfolgen. Das Gesetz verlangt eine Veröffentlichung bis spätestens 1. November. Die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze für 2025 wird voraussichtlich zeitnah vom Kabinett verabschiedet und basiert auf den gesetzlichen Richtlinien, die sich an der Lohnentwicklung des Vorjahres orientieren.

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