https://dvg-ev.org berichtet:
Ein neues juristisches Gutachten, das von der Krankenkasse DAK-Gesundheit in Auftrag gegeben wurde, hat ergeben, dass der Bund verpflichtet ist, der Pflegeversicherung die während der Corona-Pandemie entstandenen Mehrkosten in Milliardenhöhe vollständig zu erstatten. Die Finanzierung von Corona-Tests und der Bezahlung von Pflege-Boni für Beschäftigte seien gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die aus Steuermitteln zu leisten seien. Die Verwendung von Beitragsgeldern für diese Maßnahmen sei eine verfassungswidrige Zweckentfremdung, da Sozialversicherungsbeiträge streng der Finanzierung des Versicherungsschutzes der Beitragszahlenden dienen müssen und nicht zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet werden dürfen.
Die Corona-Maßnahmen haben bei der Pflegeversicherung zu Mehrausgaben von rund 13 Milliarden Euro geführt. Der Bund hat bisher nur einen Teil dieser Ausgaben kompensiert, sodass noch rund 6 Milliarden Euro offen sind. Die vollständige Kompensation dieser Kosten ist wichtig, da die Pflegeversicherung tief in den roten Zahlen steckt und eine Anhebung des Beitragssatzes um mindestens 0,2 Prozentpunkte zum Jahresanfang 2025 nötig wäre.
DAK-Vorstandschef Andreas Storm fordert die Bundesregierung auf, die Corona-Kosten vollständig zu erstatten, um die drohende Beitragserhöhung zu vermeiden und den erforderlichen Spielraum für die Vorbereitung der großen Pflegereform zu gewinnen. Diese könnte 2026 starten. Die Bundesregierung hat bislang nur 5,5 Milliarden Euro aus Steuermitteln bereitgestellt, um die pandemiebedingten Zusatzkosten zu decken, was noch nicht einmal die Hälfte der Gesamtkosten abdeckt.
Mehr dazu auf: https://dvg-ev.org „Verfassungswidrige Zweckentfremdung” – Gutachten: Bund muss Pflegeversicherung … – dvg-ev.org