https://www.br.de berichtet:
Der Sozialverband VdK kritisiert die Finanzierung der Krankenhausreform durch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) als verfassungswidrig. Der VdK argumentiert, dass die Beiträge der gesetzlich Versicherten ausschließlich für die gesetzlichen Aufgaben der Sozialversicherung verwendet werden dürfen und nicht zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushaltes eingesetzt werden können. VdK-Präsidentin Verena Bentele betont, dass Leistungen, die allen Bürgerinnen und Bürgern nutzen, nicht mit Sozialversicherungsbeiträgen bezahlt werden dürfen.
Die Krankenhausreform soll 50 Milliarden Euro in den kommenden zehn Jahren kosten und wird paritätisch von den Bundesländern und den gesetzlich Versicherten finanziert. Dies würde die gesetzliche Krankenversicherung jährlich mit 2,5 Milliarden Euro zusätzlich belasten, was sich auf die Beiträge der Versicherten auswirken würde.
Der VdK plant, juristische Schritte einzuleiten, indem er seine Mitglieder unterstützt, Widerspruch gegen die Beitragsbescheide ihrer Krankenkassen einlegen zu lassen. Diese Widersprüche sollen schließlich in Verfahren vor den Sozialgerichten behandelt werden und möglicherweise bis zum Bundesverfassungsgericht geführt werden. Der VdK rechnet mit einer langwierigen juristischen Auseinandersetzung und betont, dass die Mitglieder einen langen Atem benötigen, um den Fall durch die verschiedenen Instanzen zu bringen.
Der Sozialverband VdK hat mehr als 2,3 Millionen Mitglieder und sieht sich als die größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Die Krankenhausreform von Lauterbach zielt darauf ab, die Behandlungsqualität in den Kliniken zu verbessern und ein unkontrolliertes Krankenhaussterben wegen finanzieller Probleme zu verhindern, indem es eine stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser und eine teilweise Abkehr von der Finanzierung über Fallpauschalen vorsieht[1][4].
Mehr dazu auf: https://www.br.de Klinikreform: Verband will gegen höhere Kassenbeiträge klagen – Bayerischer Rundfunk