Gesetzliche Krankenversicherung

Unzulässige Zusatzkosten bei Sehtests: Verbraucherzentralen decken Missstände auf

https://www.verbraucherzentrale.de berichtet:

Eine telefonische Befragung im Jahr 2017 bei Augenärzten zeigte, dass 44 Prozent gesetzlich Versicherten den Sehtest mit unzulässigen Zusatzkosten anbieten. Die Anschaffung von Brillen und Kontaktlinsen ist seit 2004 für die meisten gesetzlich Versicherten keine Kassenleistung mehr. Trotzdem übernehmen die Krankenkassen weiterhin die Kosten für die ärztliche Augenuntersuchung, die Messung der Sehstärke und die Aushändigung der Dioptrienwerte für Brillengläser. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hatte öffentlich erklärt, dass diese Leistungen immer zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abzurechnen sind, auch wenn die verordneten Brillengläser nicht von der Kasse bezahlt werden können. Diese Regel gilt nach Auskunft des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach wie vor, wird jedoch von vielen Augenärzten in der Praxis ignoriert. Um den Vorwürfen auf den Grund zu gehen, haben sich die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen, Berlin und Rheinland-Pfalz bei 209 Augenarztpraxen in Düsseldorf, Berlin und Mainz erkundigt. Demnach bieten 18 Praxen eine erforderliche Sehstärkenuntersuchung sowie die Aushändigung der Messwerte als Gesamtpaket im Schnitt für 15 Euro an. Fünf Praxen erbringen die eigentliche Kassenleistung nur mittels privater Rechnung für rund 17 Euro. Das Gros der Augenärzte rechnet die Augenuntersuchung und Sehstärkenmessung mit der jeweiligen Kasse ab, wobei jede dritte Arztpraxis zusätzlich eine Gebühr von 10 Euro für die Aushändigung der Dioptrienwerte verlangt. Die meisten Praxen begründen die Zusatzkosten damit, dass die Weitergabe des Sehstärkenprotokolls keine Kassenleistung sei. Dies ist jedoch falsch, da das Protokoll lediglich den ärztlichen Befund schriftlich festhält und Teil der Patientenakte ist. Patienten können Befunde in ihrer Akte einsehen und verlangen, dass ihnen die Untersuchungsergebnisse ohne hohe Zusatzkosten ausgehändigt werden. Die Uneinheitlichkeit der Regelungen sorgt bei Patienten für Verunsicherung und verschafft den Augenärzten einen Spielraum für unkorrektes Abrechnen. Die Verbraucherzentrale NRW fordert, dass die kassenärztlichen Landesvereinigungen die Augenärzte nachdrücklich auf ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Kassenpatienten hinweisen und Verfehlungen sanktionieren. Um Kostenfallen für Patienten zu vermeiden, sollten Krankenkassen besser über ihr Leistungsspektrum bei Augenuntersuchungen informieren. Zusätzlich gibt es eine Ausnahmeregelung seit März 2017, die Brillen unter bestimmten Voraussetzungen wieder von der Kasse bezahlt. Personen mit mehr als sechs Dioptrien kurz- oder weitsichtig sind und Menschen mit einer Hornhautverkrümmung reichen mehr als vier Dioptrien. Eine augenärztliche Verordnung ist zur Kostenübernahme notwendig.

Mehr dazu auf: https://www.verbraucherzentrale.de Augenarztpraxen verdienen doppelt an Sehtests | Verbraucherzentrale.de

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