Gesetzliche Krankenversicherung

TK und weitere Ersatzkassen verstärken Liefersicherheit für Antibiotika: Zweite Rabattvertragsausschreibung abgeschlossen

https://www.tk.de berichtet:

Die Ersatzkassen Techniker Krankenkasse (TK), Barmer, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse (KKH), Handelskrankenkasse (hkk) und Hanseatische Krankenkasse (HEK) haben unter Federführung der TK eine zweite Rabattvertragsausschreibung für Antibiotika durchgeführt. Diese Ausschreibung umfasste 14 antibiotische Wirkstoffe, für jeden konnte mindestens ein Zuschlag erteilt werden. Dies bedeutet, dass bereits 85 Prozent der Antibiotika, die derzeit über Ausschreibungsverfahren in Rabattverträgen der Ersatzkassen verankert sind, nach den neuen Vorgaben des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) ausgeschrieben und bezuschlagt wurden[5].

Laut dem ALBVVG müssen Krankenkassen im Vergabeverfahren für Arzneimittelrabattverträge bei Antibiotika mindestens einen Zuschlag für Hersteller mit europäischer Wirkstoffproduktion vorsehen, vorausgesetzt es gibt ein entsprechendes Angebot[4]. Im Vergleich zur ersten Ausschreibung im Mai konnten im zweiten Verfahren deutlich mehr Wirkstoffe aus europäischer Produktion bezuschlagt werden. „Dieses Mal konnten wir für neun der 14 ausgeschriebenen antibiotischen Wirkstoffe europäische Zuschläge erteilen“, sagte Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK[5].

Die Ausschreibung war im Mehrpartnermodell konzipiert, bei dem bis zu drei Bieter Rabattpartner werden können. Bei fast allen Losen konnten zwei oder mehr Partner gewonnen werden, was zusätzliche Liefersicherheit bietet, da bei einem möglichen Ausfall eines Herstellers Alternativen zur Verfügung stehen[5].

Neben der EU-Bezuschlagung ist das Vorhalten eines mehrmonatigen Vorratslagers seitens der Hersteller seit Inkrafttreten des ALBVVG im Juli 2023 Pflicht. „Diese verbindliche Bevorratung ist ein wichtiger Schritt für mehr Liefersicherheit“, so Ballast[5]. Die ersten Rabattverträge mit dieser Pflicht sind im Juli 2024 gestartet. Trotzdem betreffe die Vorratshaltung nur einen Teil der Antibiotika, da viele der gerade für Kinder relevanten Antibiotikasäfte und -pulver auf der Kinder-Arzneimittel-Liste stehen und daher keine Rabattverträge geschlossen werden dürfen[5].

Insgesamt zeigt die zweite Ausschreibung, dass die Ersatzkassen weiterhin gezielt auf die Stärkung der Liefersicherheit und die Förderung der europäischen Wirkstoffproduktion setzen, um die Versorgungssicherheit zu verbessern.

Mehr dazu auf: https://www.tk.de Zweite Rabattvertragsausschreibung für Antibiotika 2024 | Die Techniker – Presse & Politik

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