https://www.ksta.de berichtet:
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden für Millionen Versicherter teurer. Seit Mai haben 22 Kassen bereits ihre Zusatzbeiträge erhöht, was 7,6 Millionen Versicherter betrifft. Dies ist ungewöhnlich, da die Erhöhungen der Zusatzbeiträge in der Regel zum Jahreswechsel erfolgen. 37 der 73 frei zugänglichen Kassen hatten bereits im Januar 2024 die Beiträge erhöht und nun erneut. Die gesetzlichen Kassen benötigen Geld, um ein millionenschweres Defizit aufzuhäufen, wie Barbara Weber, Krankenversicherungsexpertin bei Finanztip, erklärt. Ob weitere Erhöhungen geplant sind, ist derzeit noch unklar. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) verweist auf die Neutralität des Verbandes und kann keine Auskunft zu der Beitragsentwicklung bei einzelnen Krankenkassen geben. Der Beitrag für Versicherte setzt sich aus einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem individuellen Zusatzbeitrag zusammen, der von jeder Krankenkasse selbst festgelegt wird. Je nach finanzieller Situation der Kasse variiert der Zusatzbeitrag. Bei Selbstständigen, die keinen Arbeitgeber haben, der die Hälfte des Beitrags trägt, sind die Erhöhungen doppelt so hoch. Versicherte haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Beiträge erhöht werden. Sie können bis zum Ende des Monats, für den die Kasse erstmals den erhöhten Beitrag verlangt, kündigen. Die Frist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist deutlich einfacher geworden und kann viel Geld sparen, insbesondere bei Selbstständigen, die ihre Beiträge komplett allein aufbringen. Eine Musterrechnung von Stiftung Warentest zeigt, dass bei einem Gehalt von 3000 Euro im Monat die Ersparnis bei einem Wechsel von der teuersten bundesweiten Kasse zu einer günstigen bundesweiten Kasse etwa 430 Euro im Jahr beträgt. Gutverdiene mit einem Gehalt von mindestens 5175 Euro (Beitragsbemessungsgrenze 2024) sparen knapp 740 Euro im Jahr.
Mehr dazu auf: https://www.ksta.de Zusatzbeitrag: Welche Krankenkasse 2024 zum zweiten Mal erhöht | Kölner Stadt-Anzeiger