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Die Abgaben für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung könnten 2025 deutlich steigen, begründet das Bundesarbeitsministerium mit der „sehr guten Lohnentwicklung“ von deutschlandweit 6,44 Prozent im vergangenen Jahr. Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung könnte um 0,6 Prozentpunkte auf 16,9 Prozent steigen, während der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent steigen könnte.
Die Beitragsbemessungsgrenze, die bestimmt, bis zu welchem Einkommen Beiträge fällig werden, wird im kommenden Jahr von 5.175 Euro auf 5.512,50 Euro angehoben. Dies bedeutet, dass Personen mit höherem Einkommen zusätzlich zu den steigenden Beiträgen auch einen größeren Anteil ihres Gehalts für Sozialbeiträge zahlen müssen.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach rechtfertigt die Steigerung damit, dass in der Vergangenheit wichtige Reformen ausgeblieben seien, wie etwa für die Krankenhäuser. Er betont, dass Strukturreformen notwendig sind, um langfristig die Kosten zu dämpfen.
Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen warnt vor einer Kostenexplosion und kritisiert die geplante Finanzierung der Krankenhausreform. Der Bundesrechnungshof kritisiert ebenfalls die geplante Finanzierung, da sie nicht Aufgabe der gesetzlichen Kassen, sondern der Länder sei.
Insgesamt wird erwartet, dass die Steigerung der Sozialabgaben den Geldbeutel der Millionen gesetzlich Versicherten spürbar belasten wird, insbesondere die Besserverdiener, die bisher von der Beitragsbemessungsgrenze profitierten.
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