https://www.wiwo.de berichtet:
Bei den jüngsten Sozialwahlen 2023 waren rund 52 Millionen Menschen wahlberechtigt. Die Wahlbeteiligung lag jedoch bei nur etwa 22 Prozent, was bedeutet, dass nur jeder Fünfte der Wahlberechtigten seine Stimme abgab. Dies stellt eine deutliche Abnahme im Vergleich zu den Sozialwahlen 2017 dar, bei denen die Beteiligung bei etwa 30,4 Prozent lag. Die Wahlbeteiligung sank somit um fast acht Prozentpunkte. Die Sozialwahlen dienen dazu, die Mitglieder der Verwaltungsräte von gesetzlichen Krankenkassen sowie die Vertreterversammlungen der Unfall- und Rentenversicherungen zu wählen. Erstmals war bei den großen Krankenkassen, insgesamt bei 22 Millionen Wahlberechtigten, eine Online-Stimmabgabe möglich. Trotz dieser neuen Abstimmungsmöglichkeit konnte die Wahlbeteiligung nicht gesteigert werden. Der Anteil der Online-Stimmen lag bei etwa sieben Prozent, wobei bei der Techniker Krankenkasse der höchste Anteil von etwa zehn Prozent erreicht wurde. Die geringe Wahlbeteiligung wird auf verschiedene Gründe zurückgeführt, darunter eine allgemeine Wahlmüdigkeit und die mangelnde Bekanntheit der Rolle der Selbstverwaltung bei den Versicherten. Es besteht Einigkeit darüber, dass eine grundlegende Reform der Selbstverwaltung und der Sozialwahlen erforderlich ist, um die Beteiligung zu erhöhen und die Soziale Selbstverwaltung zu stärken.
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