https://rp-online.de berichtet:
Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag gilt. Dieses Recht gilt unabhängig von der Dauer der Mitgliedschaft. Eine Kündigung ist nicht notwendig, da die neue Krankenkasse die Formalitäten mit der alten Krankenkasse übernimmt. Die Mitgliedschaft in der alten Krankenkasse endet jedoch nicht direkt mit der Wahl der neuen Krankenkasse. Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Versicherte müssen den neuen Zusatzbeitrag bis zum endgültigen Wechsel an die bisherige Krankenkasse zahlen. Es gibt Ausnahmen: Versicherte, die einen speziellen Wahltarif für Krankengeld absichern, können frühestens nach Ablauf der dreijährigen Bindungsfrist kündigen.
Mehr dazu auf: https://rp-online.de Moers: Steigende Krankenkassenbeiträge – wann man kündigen sollte – RP Online