Private Krankenversicherung

Schlafapnoe-Operation: Gerichtsgutachten bestätigen CLLB-Rechtsanwälten die medizinische Notwendigkeit

https://www.anwalt.de berichtet:

CLLB-Rechtsanwälte in Berlin und München haben erneut Ansprüche auf Kostenübernahme für Schlafapnoeoperationen erfolgreich durchgesetzt. Die Kanzlei hat mittlerweile sechs Gerichtsgutachten, die die medizinische Notwendigkeit einer Schlafapnoeoperation bestätigen. Diese Operation erweitert die oberen Atemwege, ermöglicht den Patienten wieder Luft zum Atmen und gewährleistet einen erholsamen Schlaf. Im Gegensatz dazu sind minimalinvasive Methoden wie die Beatmungstherapie mit einer CPAP-Maske nur eine Hilfsbehandlung, die bis ins hohe Alter aufrechterhalten werden muss[3][4].

Viele Mandanten der Kanzlei CLLB sind frustriert über den ständigen Verweis privater Versicherer auf die CPAP-Behandlung als „Goldstandard“. Dieser Verweis wird von CLLB-Rechtsanwälten als rechtlich unzulässig angesehen, da der Bundesgerichtshof bereits in einem vergleichbaren Verfahren ablehnend geäußert hat. Das Urteil des Landgerichtes Frankfurt Oder bestätigt diese Übertragbarkeit der Rechtsprechung[3][4].

Die Gutachten der Kanzlei CLLB bestätigen die medizinische Notwendigkeit der Operation und erteilen teilweise dem Verweis auf das Tragen einer CPAP-Maske aus medizinischen Gründen eine Absage. Gemäß den Leitlinien ist der frustrane CPAP-Versuch keine zwingende Voraussetzung für eine Schlafapnoeoperation. Die Operation ist vielmehr eine hocheffektive, ursächliche und heilende Behandlung[3][4].

Aktuell erklären sich immer weitere private Krankenversicherungen außergerichtlich zur Übernahme der Operationskosten bereit. CLLB-Rechtsanwälte sind zuversichtlich, auch weitere Verfahren erfolgreich abzuschließen.

Mehr dazu auf: https://www.anwalt.de Schlafapnoeoperation: Gutachter bestätigen medizinische Notwendigkeit – Anwalt.de



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