Gesetzliche Krankenversicherung

RSV-Impfstoff Nirsevimab: Neue Kassenleistung für Säuglinge ab 2024

https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de berichtet:

Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat seit Juni 2024 Nirsevimab (Beyfortus®) zur RSV-Prophylaxe für alle Säuglinge im ersten Lebensjahr empfohlen. Dieser passive Impfstoff bietet eine Schutzwirkung von etwa 80 Prozent für fünf bis sechs Monate und wird einmalig verabreicht, um die Säuglinge während ihrer ersten RSV-Saison zu schützen.

Die Finanzierung dieser Maßnahme ist nun geklärt. Der GKV-Spitzenverband hat mitgeteilt, dass der Schutz für Babys künftig auf Kassenkosten möglich ist. Am 13. September wurde die „Verordnung zum Anspruch auf Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe gegen Respiratorische Synzytial Viren (RSV-Prophylaxeverordnung)“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, und sie trat am 14. September in Kraft.

Die RSV-Saison, die typischerweise von Oktober bis März andauert, ist für Säuglinge ein erhöhtes Risikofaktor für schwerwiegende Atemwegserkrankungen. Nirsevimab soll diese Infektionen verhindern und die Kinderstationen in den Krankenhäusern entlasten. Die Empfehlung der STIKO zielt darauf ab, die Häufigkeit schwer verlaufender RSV-Erkrankungen bei Neugeborenen und Säuglingen in ihrer ersten RSV-Saison zu reduzieren.

Zusätzlich zu Nirsevimab gibt es auch andere Schutzmaßnahmen wie die passive Immunisierung mit Palivizumab, der jedoch alle vier Wochen verabreicht werden muss und daher nicht mehr empfohlen wird. Eltern sollten sich vor der RSV-Saison über die Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen informieren, um im Ernstfall schnell und richtig reagieren zu können.

Mehr dazu auf: https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de RSV-Prophylaxe für Babys jetzt auf Kassenkosten – bald auch für Senioren

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