Private Krankenversicherung

Privatversicherter erstreitet Rückerstattung von Krankenversicherungsbeiträgen

https://www.pfefferminzia.de berichtet:

Ein privater Krankenversicherungsnehmer, der seit 2011 bei einer Versicherung war, hat gegen mehrere Beitragserhöhungen vorgegangen. Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg entschied, dass einige dieser Erhöhungen unwirksam waren und teilweise erstattet werden müssen. Der Kläger hatte die Beiträge für die Jahre 2012, 2013, 2020 und 2021 erhöht und verlangte die Rückerstattung der gezahlten Aufschläge, die insgesamt 17.695,68 Euro betragen.

Das Landgericht hatte die Klage noch abgewiesen, da es die Aufschläge bis 2018 als verjährt und die folgenden Aufschläge als formell wirksam ansah. Der Kläger ging jedoch in Berufung und hatte am OLG Nürnberg teilweise Erfolg. Das Gericht hob die Entscheidung des Landgerichts auf und bestimmte, dass der Versicherer 4.283,04 Euro plus Zinsen zurückzahlen muss. Dies betrifft die Erhöhungen von 2012, 2013 und 2020.

Die Verjährung war ein zentraler Aspekt des Falls. Die Frist von drei Jahren beginnt, sobald der Kunde das Schreiben über die steigende Prämie erhält. Teile der Beitragserhöhungen waren daher zum Zeitpunkt der Klage (31. Dezember 2021) verjährt gewesen. Allerdings fand das OLG, dass die Erhöhungen von 2012 und 2013 formell nicht in Ordnung waren, da die Schreiben rudimentäre Informationen enthielten und keinen Hinweis auf den Schwellenwertmechanismus enthielten.

In dem Schreiben aus dem November 2019 fehlte ebenfalls ein unmissverständlicher Hinweis auf den Schwellenwertmechanismus. Dieser Fehler wurde jedoch im November 2021 korrigiert, sodass die Erhöhung zu 2022 formell wirksam war. Da die Klage Ende 2021 eingereicht wurde, waren alle Aufschläge vor 2019 verjährt. Der Kläger erhält daher die von Januar 2019 bis Ende 2021 zu viel gezahlten Prämien zurück, abzüglich zwischenzeitlich erhaltener Gutschriften, was insgesamt 4.283,04 Euro plus Zinsen entspricht.

Mehr dazu auf: https://www.pfefferminzia.de Krankenversicherer muss erhöhte Beiträge zum Teil erstatten – Pfefferminzia.de



Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne.

verticus Finanzmanagement AG
Ihr verticus Partner:

verticus Finanzmanagement AG

Daimlerstraße 30
50170 Kerpen
00492273 591 40 00
website@verticus.de

Ihr Weg zu uns:

Email
website
facebook
Telefon
APP
To top