https://www.versicherungsbote.de berichtet:
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) in Deutschland soll 2025 von 69.300 Euro auf 73.800 Euro steigen. Diese Änderung bedeutet, dass Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt die neue Grenze übersteigt, aus der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausscheiden und freiwillige Mitglieder in der GKV werden. Sie können dann in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln.
Gleichzeitig wurde die Beitragsbemessungsgrenze auf 66.150 Euro angehoben. Diese Grenze ist für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 privat krankenversichert waren, relevant und bleibt bei 66.150 Euro.
Der PKV-Verband kritisiert die massive Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze, die seit 2003 überproportional gestiegen ist. Diese Erhöhung sei wettbewerbsfeindlich und habe den Wettbewerb zwischen GKV und PKV systematisch eingeschränkt. Der Verband fordert die Rückkehr zum früheren Modell, bei dem die Versicherungspflichtgrenze wieder auf das Niveau der Beitragsbemessungsgrenze gesenkt werden sollte, um die Wahlfreiheit der Arbeitnehmer zu stärken.
Der PKV-Verband sieht den Wettbewerb zwischen GKV und PKV als essentiell für ein leistungsstarkes Gesundheitssystem an. Er betont, dass beide Systeme durch den Wettbewerb Innovationen vorantreiben und die private Krankenversicherung mit ihrer kapitalgedeckten Vorsorge zusätzliche finanzielle Stabilität im Gesundheitssystem leiste, was langfristig auch den gesetzlich Versicherten zugutekomme.
Mehr dazu auf: https://www.versicherungsbote.de PKV-Verband fordert Senkung der Versicherungspflichtgrenze – Krankenversicherung