https://www.verbandsbuero.de berichtet:
Der PKV-Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. kritisiert die geplante Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) für das Jahr 2025, die auf 73.800 Euro steigen soll, was einem Anstieg von etwa 6,5 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Diese Erhöhung würde bedeuten, dass Angestellte deutlich mehr verdienen müssen, um sich zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Privaten Krankenversicherung (PKV) entscheiden zu können.
Der PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther argumentiert, dass diese Erhöhung die Wahlfreiheit vieler Arbeitnehmer einschränke und schleichend eine „Arbeitnehmer-Bürgerversicherung“ fördere. Er betont, dass die systematische Entkopplung der Versicherungspflichtgrenze von der Beitragsbemessungsgrenze seit 2002 zu einer zunehmenden Diskrepanz zwischen beiden Grenzwerten geführt habe. Die Versicherungspflichtgrenze soll 2025 um 7.650 Euro über der Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 Euro liegen, was den Wettbewerb zwischen GKV und PKV weiter verzerrt.
Der PKV-Verband plädiert dafür, die Politik müsse endlich handeln und zur früheren Praxis zurückkehren, bei der beide Grenzwerte identisch waren. Diese Korrektur sei laut Reuther im Sinne der Verbraucher notwendig, um die Wahlfreiheit zu gewährleisten und für einen fairen Wettbewerb zwischen GKV und PKV zu sorgen. Ein funktionierender Wettbewerb zwischen den beiden Versicherungssystemen sei essenziell für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem, da die PKV durch ihre kapitalgedeckte Vorsorge einen entscheidenden Beitrag zur finanziellen Stabilität leiste, insbesondere im Hinblick auf den demografischen Wandel.
Die Umstellung im Jahr 2002/2003 hatte das Ziel, den Kreis derer, die zwischen GKV und PKV frei wählen können, systematisch zu verkleinern. Seither wächst der Abstand zwischen beiden Grenzwerten stetig, was den Wettbewerb zunehmend verzerrt. Für die breite Gesellschaft und die betroffene Branche hat dieses Thema gewichtige Relevanz, da es darum geht, wie Gesundheitsversorgung zukünftig gestaltet und finanziert werden kann. Der PKV-Verband argumentiert, dass nur ein ausgewogenes System, in dem beide Varianten gleichberechtigt nebeneinander bestehen und konkurrieren können, dauerhaft hochqualitative und effiziente Gesundheitsleistungen sicherstellen kann.
Mehr dazu auf: https://www.verbandsbuero.de PKV fordert Rückkehr zur alten Versicherungspflichtgrenze – Verbandsbüro