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Die private Krankenversicherung (PKV) soll sich an der Finanzierung des Transformationsfonds beteiligen, der zur Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft dienen soll. Dies ist im Rahmen der Krankenhausreform vorgesehen und wird in den finalen Änderungsanträgen zur Krankenhausreform festgehalten, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegen.
Der Transformationsfonds soll ab 2026 für zehn Jahre greifen und bis 2035 bis zu 25 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds nutzen. Die Gelder werden maßgeblich durch Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bereitgestellt, während die zweite Hälfte des Fonds von den Ländern finanziert werden soll.
Die PKV hat sich bereit erklärt, den Transformationsfonds mitzufinanzieren, wobei die Höhe der finanziellen Beteiligung dem Anteil der Privatversicherten an der Zahl der vollstationären Behandlungsfälle entsprechen soll. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bundestag, Heike Baehrens, betonte, dass die PKV ein Interesse daran habe, dass gute Krankenhäuser erhalten bleiben.
Der PKV-Verband hält jedoch die Finanzierung des Fonds auf Kosten der Beitragszahler von GKV und PKV für verfassungswidrig und lehnt jede finanzielle Beteiligung aus Beitragsmitteln der Versicherten ab. Der GKV-Spitzenverband kritisiert ebenfalls das Vorhaben und warnt vor stark ansteigenden Kosten der Krankenkassen. Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Stefanie Stoff-Ahnis, betonte, dass der notwendige Auf- und Umbau der stationären Versorgung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei und deshalb klar in der Finanzierungsverantwortung des Staates liege.
Die Beteiligung der PKV am Transformationsfonds ist nun im Entwurf des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) vorgesehen, der kommende Woche abschließend im Bundestag beraten und verabschiedet werden soll. Die Reform soll Anfang Januar 2025 in Kraft treten.
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