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Die Diskussionen um die geplante Krankenhausreform von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) konzentrieren sich auf die Finanzierung des Transformationsfonds, der 50 Milliarden Euro umfassen soll. Die private Krankenversicherung (PKV) lehnt eine Beteiligung an den Kosten ab, da sie die Finanzierung aus Beitragsgeldern der Versicherten für verfassungswidrig hält.
Kritik der PKV
Der Geschäftsführer der PKV, Florian Reuther, äußerte sich gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) deutlich kritisch. Er bezeichnete die geplante Finanzierung als „verfassungswidrig“ und betonte, dass die PKV jede finanzielle Beteiligung aus Beitragsmitteln der Versicherten ablehnt. Reuther argumentiert, dass der Gesetzgeber aufgrund der vermeintlichen Verfassungswidrigkeit auf die Einführung des beitragsfinanzierten Transformationsfonds verzichten sollte.
Bisherige Finanzierungspläne
Bisher war vorgesehen, dass der Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro zur Hälfte von den Bundesländern und zur Hälfte von den gesetzlichen Krankenkassen getragen wird. Diese Pläne könnten nun ins Wanken geraten, da die PKV ihre Weigerung bekräftigt.
Gesetzliche Regelung als letztes Mittel
Die Gesundheitsexperten der Ampelkoalition hatten sich zuvor darauf geeinigt, die Kostenbeteiligung der privaten Krankenversicherungen zunächst auf freiwilliger Basis in der Reform festzuschreiben. Sollten die privaten Versicherungen jedoch bis zum 30. September 2025 nicht zur Finanzierung des Fonds beitragen, sieht das Gesetz eine verpflichtende Regelung vor. Diese könnte jedoch aufgrund der Einschätzung der PKV hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit derartiger Maßnahmen auf erheblichen Widerstand stoßen.
Die Krankenhausreform wird derzeit im Bundestag beraten und wird von Protestaktionen begleitet. Gesundheitsminister Lauterbach wirbt seit Monaten für seine Reformpläne, die mehr Spezialisierung und weniger Bürokratie bringen sollen.
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